Frage an Eberhard Sinner von Benjamin S. bezüglich Jugend
Guten Tag Herr Sinner!
Während der aktuelle JMStV sich als zahnloser Tiger bewies und das deutschsprachige Web kaum beeinflusste, hat die Novellierung das Potential dazu.
Der neue JMStV wird durch seine Verpflichtung zum Jugendschutz für Inhalte "ab 6 Jahren" (§5 Absatz 1) mehr Seiten betreffen. Es gibt zwar zahlreiche Einschränkung, allerdings machen die den JMStV extrem komplex. Leider können Fehler beim Jugendschutz für die Anbieter ein Bußgeld in Höhe von bis zu 500k € nach sich ziehen. Hinzu kommt die erhöhte Gefahr abgemahnt zu werden. Diese Entwicklung bedeutet für kleine Webseiten eine unverhältnismäßige Belastung, welche die Dynamik des Internets stark einschränken wird.
Faszinierend finde ich beim aktuellen Entwurf die Ausnahmeregelungen für einzelne „alte Medien. Exemplarisch sei hier der §5 Abs. 1 des JMStV genannt.
Es ist bezeichnend, dass etablierten Medien für ihre Webpräsenzen mit Ausnahmegenehmigungen versehen werden. Das verzerrt nicht nur den Wettbewerb, es führt auch den durch den JMStV forcierten Filter ad absurdum. Wie die Filtersoftware erkennen soll, ob eine Seite (un)berechtigt nicht gekennzeichnet ist, ist mir schleierhaft. Ganz zu schweigen von der Problematik mit ausländischen Seiten, die sich nicht kennzeichnen werden. Das betrifft auch sehr bekannte und wertvolle Anbieter, wie die Wikipedia.
Für die Verfasser des JMStV ist das Internet immer noch ein “Fernsehen 2.0“, dabei ist es kein Rundfunk: Jeder Teilnehmer kann gleichzeitig Sender und Empfänger sein. Das Internet hat genau den Vorteil, dass es dort nicht aufgrund der hohen Kosten oder begrenzten Frequenzen wenige Anbieter gibt. Dem müssen auch die Regelungen zum Jugendschutz angepasst sein.
Ausführliche Informationen über die Folgen des JMStV können sie hier finden:
Was sagen sie zu den obigen Ausführungen? Wie ist ihre Meinung zur Novellierung des JMStVs und wie werden Sie abstimmen?
Mit freundlichen Grüßen
Benjamin Stöcker