Frage an Dorothee Stapelfeldt von Marie E. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrte Frau Dr. Stapelfeldt,
ich verfolge seit einiger Zeit die Diskussion um das Feierabend-Parlament in den Medien. Hamburg ist das einzige Bundesland mit einem solchen Parlament.
Sind sie dafür oder dagegen?
Nennen Sie bitte Gründe!
Vielen Dank und mit freundlichen Grüßen,
Marie Erdmann
Sehr geehrte Frau Erdmann,
im Zuge der Parlaments- und Verfassungsreform bis Mitte der 90er Jahre wurde u.a. die Frage, ob Hamburg ein Berufs- oder ein Feierabendparlament haben soll, intensiv diskutiert. Fraktionsübergreifend war ein reines Berufsparlament nicht gewünscht. Die Verfassung hat aber auch kein klares Leitbild verankert. Die Berufstätigkeit soll weiterhin gewährleistet sein. Die Sitzungen der Bürgerschaft und der Ausschüsse werden so gelegt, dass dies auch möglich ist.
Die Abgeordneten entschieden sich für ein Feierabendparlament, das allerdings einige Sonderregelungen kennt. So erhalten Abgeordnete, die eine herausragende Funktion ausüben wie z.B. der Präsident bzw. die Präsidentin, der Vizepräsident bzw. die Vizepräsidentin, Fraktionsvorsitzende und stellvertretende Fraktionsvorsitzende aufgrund der höheren Arbeitsbelastung Mehrfachdiäten und werden so in die Lage versetzt, sich ganz ihrem Abgeordnetenmandat und ihrem Amt zu widmen. Die Abgeordneten, die die einfache Diät erhalten, üben in der Regel einen Beruf aus. Einige Abgeordnete haben mit ihren Arbeitgebern Stundenreduzierungen vereinbart, andere üben ihren Beruf in vollem Umfang aus. Es gibt innerhalb der Bürgerschaft sehr unterschiedliche Modelle.
Es ist schon ein Vorteil, dass Abgeordnete, die einer Berufstätigkeit nachgehen, nicht auf ihre politische Tätigkeit zur Existenzsicherung angewiesen sind. Allerdings sind für eine optimale Ausübung des Mandats organisatorische Bedingungen nötig, die die Kontrolltätigkeit der Abgeordneten und der Ausschüsse stärken. Eine neue Situation für die Unterstützung der politischen Arbeit der Abgeordneten ergibt sich nach der nächsten Bürgerschaftswahl, wenn diese in ihren Wahlkreisen vor Ort zusätzlich gefordert sein werden.