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Antwort von Dorothee Martin
SPD
• 08.07.2024

Im Aufsichtsrat wird (wie in allen Aufsichtsräten von Unternehmen) zu Jahresbeginn ein Kriterienkatalog festgelegt, an den die Auszahlung der variablen Vergütung der Vorstände und Führungskräfte gebunden ist. Je nach Erfüllung der Kriterien kommen diese dann nach Überprüfung zur Auszahlung, wozu es auch eine rechtliche Bindung gibt.

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