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Dorothee Martin
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Frage von Daniel S. •

Würden Sie eine Beteiligung von Cosco am Hamburger Hafen erlauben - oder mit Blick auf die außenpolitische Strategie Chinas und gemachte Erfahrungen mit Russland untersagen?

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr S.

 

vielen Dank für Ihr Frage bezüglich der angestrebten Beteiligung von COSCO Shipping an der HHLA CTT. Gerne möchte ich Ihnen dazu antworten. 

Weder China noch andere Länder sollten Zugriff auf die kritische Infrastruktur in Deutschland haben. Grund und Boden im Hamburger Hafen bleiben daher vollständig in öffentlicher Hand. Auch der Betrieb des Hafens insgesamt liegt zu 100 Prozent bei der städtischen Hamburg Port Authority. Dabei bleibt es.

Mit der geplanten Minderheitsbeteiligung von Cosco an der Betreibergesellschaft für den Containerterminal Tollerort CTT ist kein strategischer Einfluss oder Zugriff auf die Hafen-Infrastruktur verbunden. Die Betreibergesellschaft ist selbst nur Mieterin der Terminalflächen, die vollständig im Eigentum der Stadt verbleiben. In einem Krisen- oder Konfliktfall ergeben sich daraus für den chinesischen Investor keine Handlungsoptionen, die nicht ohnehin bestehen - wie ein Abzug von Ladung oder das Einstellen des Anlaufens des Hamburger Hafens.

Mit Kabinettbeschluss vom 26.10.2021 hat die Bundesregierung den Erwerb teilweise untersagt. Nämlich dergestalt, dass COSCO nur eine reine Finanzbeteiligung von maximal 24,9% am HHLA CTT erwerben darf und es COSCO untersagt wird, in anderer Weise eine wirksame Beteiligung an der Kontrolle der HHLA Container Terminal Tollerort GmbH zu erlangen, die über den durch einen Stimmrechtsanteil unterhalb von 25 Prozent vermittelten Einfluss hinausgeht. So darf COSCO insbesondere: 

 

  • keine Mitglieder der Geschäftsführung, Prokuristen oder Personen mit Prokuristen vergleichbaren handelsrechtlichen Vollmachten (Personen in operativen Führungspositionen zur selbständigen Entscheidung) der HHLA Container Terminal Tollerort GmbH bestimmen oder HHLA zu einer solchen Bestimmung veranlassen;
  • nur ein Aufsichtsratsmitglied nominieren;
  • keine Vetorechte betreffend Gesellschafterversammlung oder Aufsichtsrat in den Vertrag aufnehmen und
  • von HHLA nicht den Rückerwerb der Beteiligung verlangen, falls HHLA anders abstimmt, als von COSCO gewünscht.

 

Die Investition stärkt die Wettbewerbssituation des Hamburger Hafens im innereuropäischen Wettbewerb. Mit der stärkeren Kooperation mit COSCO kann die Auslastung der Container-

Terminals langfristig gesichert werden. Lieferketten, Arbeitsplätze und Wertschöpfung in Deutschland können gesichert werden.

Mit freundlichen Grüßen 

Dorothee Martin 

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