Warum werden die über den Promillewert hinaus beeinträchtigenden Nachwirkungen im Verkehrsrecht bei Alkohol nicht bedacht, mit dickem Kopf ist es zumindest denkbar, das man nicht 100% fahrtüchtig ist?
Ich verstehe nicht, warum der verhältnismäßig starke Ausschleichvorgang und Afterglow bei (Weinkonsum) Alkoholkonsum nicht im Verkehrsrecht beachtet wird? Mit 1Promille dauert der Abbau ja 10Std. bei Frauen 12Std. und der Schädel davon locker nochmal so lang. Wird jedoch komplett verschwiegen obwohl die Risiken zu verunfallen nicht wie bei Nüchternen liegen. Der Kopf dröhnt, der Magen rumort, der Körper sehnt sich nach Wasser und nicht selten sind Übelkeit und Erbrechen die Folge.
https://medlexi.de/Kater_(Alkoholintoxikation)
https://de.wikipedia.org/wiki/Kater_(Alkoholintoxikation)
https://www.menshealth.de/behandlung/tipps-gegen-den-kater/
Sehr geehrter Herr T.,
vielen Dank für Ihre Nachricht zu den MPU-Regelungen.
Die Träger der Begutachtungsstellen für Fahreignung unterliegen einem Begutachtungssystem, das durch die Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) als neutrale Stelle erfolgt. Die Begutachtungsleitlinien werden kapitelweise überarbeitet. Dafür werden unter Beteiligung der jeweiligen Fachgesellschaften eigene Arbeitsgruppen mit Experten etabliert.
Darunter fällt auch das Kapitel zum Thema Alkohol: https://www.bast.de/DE/Verkehrssicherheit/Fachthemen/U1-MPU/mpu-alkohol/alkohol_node.html;jsessionid=CB7C8FE1A55B97E7D2A02C3564D17BE0.live11311
Mit freundlichen Grüßen
Dorothee Martin