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Dorothee Martin
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Frage von Heiko B. •

Haben sie im Aufrichtrat als Anteilseignervertreter in der Deutschen Bahn die Möglichkeit die Auszahlung von Bonuszahlungen zu beeinflussen?

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr B.!

Ich danke Ihnen für die Frage und bitte um Entschuldigung für die verspätete Antwort. 
Im Aufsichtsrat wird (wie in allen Aufsichtsräten von Unternehmen) zu Jahresbeginn ein Kriterienkatalog festgelegt, an den die Auszahlung der variablen Vergütung der Vorstände und Führungskräfte gebunden ist. Je nach Erfüllung der Kriterien kommen diese dann nach Überprüfung zur Auszahlung, wozu es auch eine rechtliche Bindung gibt. Dies gilt auch so bei der Deutschen Bahn. 

Mir ist sehr wichtig, dass die Kriterien Pünktlichkeit und Kundenzufriedenheit hier künftig eine noch stärkere Rolle spielen. 

Mit freundlichen Grüßen

Dorothee Martin

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