Frage an Dorothee Martin von Sebastian L. bezüglich Gesundheit
Guten Tag,
Die Corona-Krise wird, da sind sich alle Fachleute einig, den Bedarf an Psychotherapien noch einmal massiv erhöhen. Dabei reicht das Angebot schon heute selbst in Ballungsräumen wie Hamburg nicht annähernd aus, um den Bedarf zu decken. Selbst als Privatversicherte oder Selbstzahler ist es nicht möglich, kurzfristig eine Therapie zu bekommen.
Dieser Mangel belastet das Gesundheitssystem, die Wirtschaft und die Gesellschaft in zunehmenden Maße. Eine entscheidende Frage für unsere Zukunft ist daher aus meiner Sicht, wie wir zu einer sehr viel besseren Versorgung in der psychologischen Versorgung kommen.
Ich wäre Ihnen sehr dankbar, wenn Sie mir dazu Ihre Position bzw. die Ihrer Partei mitteilen könnten.
Viele Grüße,
Sebastian Lindhof
Sehr geehrter Herr Lindhof,
vielen Dank für Ihre Nachricht, in dem Sie den Bedarf an Psychotherapien ansprechen.
Sie sprechen hier ein grundsätzliches Problem der Bedarfsplanung an. Die Bedarfsplanung ist das Instrument, um einen gleichmäßigen und bedarfsgerechten Zugang der Versicherten zur haus- und fachärztlichen Versorgung sicherzustellen.
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) ist gesetzlich beauftragt, eine bundeseinheitliche Planungssystematik festzulegen. Bestandteil dieser Rahmenvorgaben sind auch Bewertungsmaßstäbe für Über- und Unterversorgung sowie die Eröffnung regionaler und lokaler Abweichungsmöglichkeiten. Bereits 2019 erhielt der G-BA den Auftrag, eine Richtlinie zur berufsgruppenübergreifenden, koordinierten und strukturierten Versorgung von schwer psychisch erkrankten Versicherten zu erarbeiten.
Der G-BA hat sich hinsichtlich der Anpassung der Verhältniszahlen selbst einen umfassenden Evaluationsauftrag gegeben und wird die Verhältniszahlen in diesem Rahmen innerhalb von fünf Jahren überprüfen. Unabhängig davon ist der G-BA stets verpflichtet, die Verhältniszahlen anzupassen, wenn dies zur Sicherstellung der bedarfsgerechten Versorgung erforderlich ist.
Die Entwicklung der Versorgungslage wird auch von der Bundesregierung beobachtet.
Weitere Informationen zum Gemeinsamen Bundesauschuss finden Sie hier:
- https://www.g-ba.de/themen/bedarfsplanung/bedarfsplanungsrichtlinie/faqs/#wo-sind-weitere-informationen-zum-getroffenen-beschluss-und-allgemein-zur-bedarfsplanung-zu-finden
- https://www.g-ba.de/themen/psychotherapie/
Der Ausbau eines bedarfsorientierten Gesundheitssystems ist ein zentraler Schwerpunkt im Zukunftsprogramm der SPD (https://www.spd.de/aktuelles/detail/news/unser-zukunftsprogramm-fuer-deutschland-fuer-dich/22/03/2021/). Wir sind der Meinung, ein leistungsfähiges Gesundheitssystem braucht eine stabile und solidarische Finanzierung. Steuerzuschüsse und Investitionsmittel sollten mit klaren Zielvorgaben für die Reform des Gesundheitssystems verbunden werden.
Wir werden eine Bürgerversicherung einführen, die für gleich guten Zugang zur medizinischen Versorgung für alle sorgt und eine hohe Qualität der Leistungen sichert. Der Staat muss sicherstellen, dass die Leistungen der Gesundheitsversorgung den Bedürfnissen derer entsprechen, die sie benötigen. Gute Arbeitsbedingungen und vernünftige Löhne in der Pflege sind dafür eine wichtige Grundlage.
Mit freundlichen Grüßen
Dorothee Martin