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Dorothee Martin
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Frage von Jörg K. •

Frage an Dorothee Martin von Jörg K. bezüglich Bundestag

Sehr geehrte Frau Martin,
mit großem Erstaunen habe ich gelesen, dass die Mitarbeiter des Bundestages eine einmalige Corona Prämie in Höhe von bis zu 600,-, abhängig vom Einkommen, erhalten werden. Für mich ist nicht nachvollziehbar, aus welchem Grund es diese Prämie gegen soll. Ich sehe keine außergewöhnlichen Belastungen bei ihrer Tätigkeit. Die Mitarbeiter können, wie ein Großteil anderer Arbeitnehmer auch, ihrer Beschäftigung nachgehen. Ob im Office oder Homeoffice. Wie ist Ihrer Haltung dazu? Halten Sie das Signal für richtig oder falsch?
Ich freue mich auf eine Rückmeldung
Mit besten Grüßen
Jörg Kunkel

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Sehr geehrter Herr Kunkel,

Der Bundestagspräsident hat mit Schreiben vom 24. November darüber informiert, dass der Ältestenrat des Bundestags die Regelungen des Tarifvertrages für die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes des Bundes über eine einmalige Corona-Sonderzahlung vom 25. Oktober 2020 auf die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Abgeordneten überträgt.

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Abgeordneten sind nicht Beschäftigte des Öffentlichen Dienstes, sondern haben ausschließlich befristete privatrechtliche Arbeitsverträge mit den einzelnen Abgeordneten. Tariferhöhungen, die in den Tarifverhandlungen für den Öffentlichen Dienst vereinbart werden, werden nach ständiger Übung wirkungsgleich auf diesen Personenkreis übertragen.

Im aktuellen Fall erhalten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Abgeordneten – wie alle Tarifbeschäftigten des Bundes auch – eine einmalige Sonderzahlung im Dezember 2020, die nach §3 Nummer 11a des Einkommensteuergesetzes steuerfrei ist.

Die Höhe der Sonderprämie hängt von der Eingruppierung ab. Dabei werden die unteren Einkommensgruppen stärker berücksichtigt. Konkret erhalten alle Vollzeit-Beschäftigten, die am 01.10.2020 beschäftigt waren in den Entgeltgruppen:
- TVÖD 1 bis 8 = 600€
- TVÖD 9a bis 12 = 400€
- TVÖD 13 bis 15 = 300€

Mit dieser Regelung folgt der Beschluss des Ältestenrates somit dem Tarifabschluss von Ver.di.

Um die Debatte der letzten Tage aufzugreifen: Die Corona-Sonderzahlung ist Bestandteil des Tarifvertrages. Dies ist keine Extrawurst für die Beschäftigten im Bundestag. Die Beschäftigten des Bundes erhalten aufgrund des Tarifvertrages eine Corona-Einmalzahlung. Diese Regelung überträgt man nun auf die Beschäftigten der Abgeordneten.

Mit freundlichen Grüßen

Dorothee Martin

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