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Dorothee Martin
SPD
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Frage von Sven P. •

Frage an Dorothee Martin von Sven P. bezüglich Bundestag

Sehr geehrte Frau Martin,

Ich musste fast 60 Jahre alt werden, um jetzt Ihnen, der von mir gewählten Mandatsträgerin zu schreiben.

Die Entscheidungen zur Bewältigung der Corona Lage der Bundesregierung sind für mich sehr zweifelhaft, die Professionalität bei der Entscheidungsfindung unzureichend, basieren sie doch im Wesentlichen zum Beispiel auf folgenden Punkten:
- wissenschaftlich bezweifelte Spezifität und Zuverlässigkeit des PCR Tests (Unterscheidung zwischen pos. getesteten und infizierten Menschen und Menschen mit Symptomen)
- ungeklärter Nutzen der Masken
- Ignorierung der Kollateral-Schäden (-Toten) aufgrund der Maßnahmen
- ungeklärte Verhältnismäßigkeit
- …

Was mich aber in letzter Zeit wirklich besorgt, ist das aus meiner Sicht zunehmend undemokratische Vorgehen unserer Regierung. Diese Sicht teilen, wie Sie wissen, viele andere Menschen, Politiker sowie hochrangige Verfassungsrechtler.

Bitte teilen Sie mir Ihre Meinung dazu mit, dass die Regierung die jüngsten Beschlüsse mit sehr weitreichenden Auswirkungen für uns alle zusammen mit den Ministerpräsidenten ohne parlamentarische Beteiligung auf dem Rücken des Infektionsschutzgesetzes durch Verordnungen anstatt Gesetzen durchsetzt.

Wie gehen Sie als die mich vertretende Bundestagsabgeordnete damit um?

Ich freue mich auf Ihre Antwort.

Beste Grüße, bleiben Sie gesund, mutig und demokratisch

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr W.,

Vielen Dank für Ihre Nachricht zu den Corona-Maßnahmen der Bundesregierung und Ihrer

Bedenken zum 3. Bevölkerungsschutzgesetz.

Die derzeitige Lage ist in jeglicher Hinsicht außergewöhnlich: Zur Bekämpfung der Corona-Pandemie ist eine weitreichende Reduzierung von Kontakten erforderlich, da sich das Virus oftmals symptomfrei und daher zunächst unerkannt weiterverbreitet. Bei wem sich ein schwerer Verlauf entwickelt, lässt sich im Vorwege nicht sagen. Insbesondere ältere Menschen und Menschen mit chronischen Erkrankungen sind darum auf ein solidarisches Handeln der gesamten Gesellschaft angewiesen. Aber auch jüngere Menschen haben teilweise mit massiven Spätfolgen einer COVID-19-Erkrankung zu kämpfen, die es zu verhindern gilt. Den Staat trifft diesbezüglich eine Pflicht aus Art. 2 Abs. 2 S. 1 GG zum Schutz von Gesundheit und Leben.

Zur Erfüllung dieser grundgesetzlichen Pflicht ergreifen die Landesregierungen derzeit umfangreiche Schutzmaßnahmen, die eine unkontrollierte Weiterverbreitung des Coronavirus verhindern sollen. Diese sind notwendig, um die zweite Infektionswelle zu brechen, die trotz des erheblich ausgeweiteten Schutzes vulnerabler Gruppen zu einer Zunahme der schweren Verläufe und Todesfälle geführt hat und unser Gesundheitssystem an die Grenzen seiner Leistungsfähigkeit treibt. Darüber hinaus beeinträchtigen die mit den Infektionen verbundenen hohen Krankenstände und vielen Quarantänefälle auch die Wirtschaft und gefährden die Aufrechterhaltung der Infrastruktur.

Notwendig ist es aber auch, die Maßnahmen kontinuierlich auf ihre Geeignetheit, Erforderlichkeit und Angemessenheit hin zu überprüfen. Dabei dürfen nicht nur gesundheitspolitische Ziele eine Rolle spielen, sondern auch die sozialen, wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Auswirkungen. Hierfür ist eine gesamtgesellschaftliche Debatte notwendig. Darum ist es gut, dass Sie sich mit Ihrem Anliegen direkt an mich gewendet haben. Es ist unsere Aufgabe als Abgeordnete, Ihre Belange im Parlament zu vertreten. Als Parlamentarier haben wir die Pflicht, die Regierung zu kontrollieren und den Spielraum, innerhalb dessen sich die Regierung bewegen darf, präzise zu definieren. Genau diese Aufgabe haben wir mit dem 3. Bevölkerungsschutzgesetz erfüllt.

Falls Sie weitere Fragen zum 3. Bevölkerungsschutzgesetz haben, schauen Sie doch einmal auf meiner Website vorbei. Hier habe ich eine ausführliche Erläuterung der Hintergründe und Ziele des Gesetzes formuliert:
https://www.dorotheemartin.de/weshalb-ich-fuer-die-aenderung-des-infektionsschutzgesetzes-gestimmt-habe/

Im Verlauf der parlamentarischen Beratung ist am Donnerstag, dem 12. November 2020 eine Anhörung von WissenschaftlerInnen und ExpertInnen erfolgt. Hier wurde das Für und Wider erörtert und im Nachgang wurde dies nochmal intensiv beraten. Die Videoaufnahme und das Wortprotokoll von der öffentlichen Anhörung sowie die Stellungnahmen von den eingeladenen ExpertInnen sind online verfügbar. Nähere Informationen dazu finden Sie hier: https://www.bundestag.de/ausschuesse/a14/anhoerungen#url=L2F1c3NjaHVlc3NlL2ExNC9hbmhvZXJ1bmdlbi84MDM2NjgtODAzNjY4&mod=mod795762.

Bei den Schutzmaßnahmen geht es darum, mitzuhelfen, dass die Zahl der intensivmedizinisch zu behandelnden Menschen nicht sprunghaft stark ansteigt und dann zu viele Menschen gleichzeitig entsprechende intensivmedizinische Behandlungskapazitäten in den Krankenhäusern in Anspruch nehmen müssen. Es geht darum, eine Situation, wie sie beispielsweise in Italien zu Beginn der Pandemie oder in den USA zu beobachten war, in Deutschland möglichst zu vermeiden. Sowohl auf Bundes- als auch auf Länderebene wird sehr sorgfältig abgewogen, welche Maßnahmen zeitlich befristet notwendig sind.

Es ist in unser aller Interesse, dass wir die Corona-Pandemie in den Griff bekommen und dass unser Gesundheitssektor vor einer Überlastung bewahrt wird. Deshalb fühle ich mich mit meinem Handeln auf der richtigen Seite.

Mit freundlichen Grüßen

Dorothee Martin

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