Frage an Dorothee Martin von Christof H. bezüglich Medien, Kommunikation und Informationstechnik
Sehr geehrte Frau Martin,
wie stehen Sie zum Einsatz von automatischer Gesichtserkennung im öffentlichen Raum, durch Behörden oder private Unternehmen?
Danke und herzliche Grüße
C. H..
Sehr geehrter Herr Hansen,
Vielen Dank für Ihre Frage.
Die Debatte um die Einführung einer einer automatisierten Gesichtserkennung im Rahmen der Novelle des Bundespolizeigesetzes wurde bereits sehr kontrovers im Bundestag diskutiert.
Meine Haltung dazu ist kritisch. Zum einen sehe ich die Möglichkeiten der gezielten Strafverfolgung. Zum anderen ist eine automatische Gesichtserkennung im öffentlichen Raum eben auch zu überlisten. Täter könnten sich tarnen, Bürger würden jedoch anlasslos kontrolliert. Es geht daher um die sehr sorgfältige Abwägung zwischen Verbrechensbekämpfung und individueller Selbstbestimmung der Menschen mit ihrer Bewegungsfreiheit im öffentlichen Raum.
Anders als bei der herkömmlichen Videoüberwachung werden Menschen bei der biometrischen Gesichtserkennung ja individuell erkennbar. Das ist gleichbedeutend mit einer anlasslosen Kontrolle, der unsere Verfassung zu Recht sehr enge Grenzen setzt.
Wir brauchen daher weiter eine ausführlichere Debatte juristische wie auch gesellschaftliche Debatte, die noch nicht abgeschlossen ist.
Herzliche Grüße
Ihre
Dorothee Martin