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Dorothee Martin
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Frage von Jürgen M. •

Frage an Dorothee Martin von Jürgen M. bezüglich Raumordnung, Bau- und Wohnungswesen

Warum gibt es in Hamburg keine Fehlbelegungsabgabe für öffentlich geförderte Wohnungen ?

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr M.,

vielen Dank für Ihre Nachricht an mich. Gern antworte ich Ihnen darauf.

Wir Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten haben seit der Regierungsübernahme 2011 den Wohnungsbau wieder ganz oben auf die politische Agenda gesetzt, nachdem der Wohnungsbau unter Schwarz-Grün am Boden lag. Gemeinsam und kooperativ gelingt es uns seitdem in Hamburg im Bündnis für das Wohnen im Vergleich der deutschen Großstädte einen Spitzenplatz beim Thema Wohnungsbau einzunehmen. Alleine im letzten Jahr wurden 3.717 Sozialwohnungen fertiggestellt. So viele wie seit 20 Jahren nicht mehr. Uns ist es damit gelungen, den Bestand der gebundenen Wohnungen zu stabilisieren. Wir wollen gemeinsam mit den Partnern im Bündnis noch eine Schippe drauflegen, um den Bedarf an bezahlbaren Wohnungen für alle Hamburgerinnen und Hamburger auch dauerhaft zu decken. Wir haben in Hamburg mit der SAGA und den Wohnungsbaugenossenschaften – ich füge hier gern auch eine Vielzahl weiterer sehr gewissenhafte Vermieter hinzu – ein sehr stabiles Fundament an bezahlbarem Wohnungsbestand. Dort liegt die durchschnittliche Nettokaltmiete gut zwei Euro unter dem Mietspiegeldurchschnitt 2019 in Hamburg. Auch dieser Mietspiegel hat aus unserer Sicht untermauert, dass wir uns in Hamburg auf dem richtigen Weg befinden. Denn mit 2,6 Prozent Steigerung in zwei Jahren liegt der Zuwachs unter der allgemeinen Preissteigerung. Keiner anderen deutschen Großstadt ist das gelungen. Das wird im Übrigen auch von den Partnern im Bündnis für das Wohnen so gesehen. Wir dürfen uns aber nicht auf dem Erreichten ausruhen und müssen weiterhin mit aller Kraft daran arbeiten, diese positive Entwicklung zu verstetigen. Dafür wollen wir auch in der kommenden Legislatur die Bindungslaufzeiten auf regelhaft 30 Jahre ausweiten; die SAGA verfährt übrigens bereits heute so.

Zu der von Ihnen angesprochenen Fehlbelegungsabgabe hat Hamburg zum 1.1.2002 eine einkommensabhängige Förderung während der Bindungslaufzeit und regelmäßige Anpassung der Förderung und Miete an sich verändernde Haushaltseinkommen abgeschafft, da diese kein geeignetes und insbesondere auch kein akzeptiertes Instrument der Wohnraumpolitik war. Die Erhebung der Fehlförderungsabgabe hat bei der betroffenen Mieterschaft nur wenig Verständnis gefunden. In den Sozialwohnungsbeständen in Hamburg – insbesondere in Großsiedlungen – ist auch ein wichtiges und nicht zu unterschätzendes Ziel, die Sozialstruktur zu stabilisieren. Auch argumentiert wurde, dass die Abgabe zu einem Auszug der stabilisierenden Mieter und zu einseitigen Belegungsstrukturen führen würde.

Hinzu kommt, dass die Ausgestaltung einer neuen einkommensabhängigen Förderung komplex wäre. Nicht nur die Höhe der zusätzlichen Zahllast der einkommensüberschreitenden Haushalte müsste bemessen werden, sondern auch die Kappungsgrenzen der Abgabe müssten unter Berücksichtigung der unterschiedlichen Wohnwerte der Sozialwohnungsbestände (Großsiedlung versus Großneumarkt) festgelegt werden. Außerdem ist sehr fraglich, ob eine Fehlbelegungsabgabe zu einer verbesserten Zugänglichkeit von Wohnungen für einkommensschwache Haushalte führen würde. Hierzu müssten die Beiträge sehr hoch angesetzt werden, um einen echten finanziellen Anreiz für die Suche nach einer Wohnung auf dem ungebundenen Wohnungsmarkt zu schaffen.

Ich hoffe, Ihnen mit meinen kurzen Anmerkungen deutlich machen zu können, das wir beim Thema bezahlbarer Wohnungen alle Facetten im Blick haben und auch weiterhin mit aller Kraft daran arbeiten wollen, das Hamburg weiterhin lebenswert und bezahlbar für alle Menschen bleibt.

Mit freundlichen Grüßen

Ihre
Dorothee Martin

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