Frage an Dorothee Martin von Barbara S. bezüglich Finanzen
Sehr geehrte Frau Martin,
herzlichen Dank für Ihre Ausführungen, in denen Sie aber leider meine Frage nicht beantworten. Sie bezog sich nicht auf die Errechnung und Erhebung des Erbpachtzinses, sondern auf die Grundsteuer, die ja auch von Erbbaurechtsnehmern gezahlt wird. Daher bitte ich Sie noch einmal um Informationen, was Ihre Partei im Falle einer Regierungsbildung hinsichtlich der Grundsteuerneuregelung im Allgemeinen und Grundsteuererhebung für Erbbaurechtsgrundstücke - Stichwort "Vorfahrt für Erbbaurecht" - im Besonderen plant?
Sehr geehrte Frau S.,
Danke für Ihre Nachfrage.
Für die SPD ist klar: Eine reformierte Grundsteuer darf weder zu erheblichen Mehrbelastungen noch zu großen Verwerfungen durch hohe Belastungsverschiebungen führen. Das ist und bleibt unser oberstes Ziel. Hamburg hat im Bund immer darauf hingewiesen, dass die Neuregelungen die besondere Situation in den Metropolen beachten muss.
Wir prüfen daher, ob wir ein eigenes Grundsteuermodell für Hamburg wählen und stehen dazu im Austausch mit anderen Ländern, die ebenfalls von den Bundesregelungen abweichen wollen. Dazu finden auch Gespräche mit den Interessenvertretungen der Wohnungspolitik statt, mit Eigentümervertretern und Mietervereinen.
Ihr Wunsch nach gesonderte Regelungen für Erbpachtgrundstücke ist zwar nachvollziehbar, eine solche Sonderstellung wäre aber vermutlich nicht verfassungskonform. Daher setzen wir uns dafür ein, die Belastungen für alle Hamburgerinnen und Hamburger so gering wie möglich zu halten.
Mit besten Grüßen
Dorothee Martin