Frage an Dorothee Martin von Barbara S. bezüglich Finanzen
Sehr geehrte Frau Martin,
man hört dazu neuerdings nicht mehr viel aus dem Rathaus, aber nach der Wahl soll/muss die Grundsteuererhebung neu geregelt werden. Welche Rolle spielt in den Überlegungen Ihrer Partei die Besteuerung von Erbbaurechtsgrundstücken? Diese wurden z. B. in den Zwanziger- (Stichwort Fritz Schumacher) und Sechzigerjahren des vorigen Jahrhunderts - auch und gerade in Langenhorn - an solche Pächter vergeben, die sich den Kauf nicht leisten konnten. Es handelt sich teilweise um recht große Grundstücke ohne Möglichkeit zur Teilung. Manche Pächter, die in einigen Fällen jahrzehntelang ein Grundstück "für die Stadt" gepflegt (und übrigens bei jeder Pachtverlängerung erneut Grunderwerbssteuer gezahlt!) haben, würden bei einer erheblichen Erhöhung der Grundsteuer, je nach Modell, in erhebliche finanzielle Schwierigkeiten geraten und müssten möglicherweise ihr Heim verlassen. Was plant Ihre Partei im Falle hinsichtlich Grundsteuerneuregelung im Allgemeinen und Grundsteuererhebung für Erb-
baurechtsgrundstücke?
Mit freundlichen Grüßen
B. S.
Sehr geehrte Frau Schade,
haben Sie vielen Dank für Ihre Frage.
Bei Neubestellung von Erbpachtverträgen muss sich die Stadt grundsätzlich an aktuellen Bodenwerten orientieren. Dies stellt einige Erbbaurechtsnehmer vor Herausforderungen. Bei dem Ablauf von Erbbaurechten im Einfamilienhausbereich stehen soziale Erwägungen im Vordergrund, da gerade die alten Erbbaurechte der Versorgung breiter Bevölkerungsschichten mit eigenem Wohnraum dienten. Auf Grund des starken Anstieges der Bodenwerte in den letzten fünf bis 10 Jahren können sich viele Erbbauberechtigte eine Verlängerung ihres Erbbaurechts zu aktuellen Bedingungen nicht mehr leisten. Vor diesem Hintergrund wird zukünftig eine an den Konditionen im geförderten Wohnungsbau orientierte Regelung für die Erbbaurechtsverlängerung eingeführt, die eine sozial ausgewogene Einzelfallgestaltung ermöglicht. Hierzu hat der Senat im Herbst neue Regelungen eingeführt, die im Dezember mit breiter Mehrheit in der Bürgerschaft beschlossen wurden.
Mit dem Grundsatz 'Vorfahrt für das Erbbaurecht‘ in geeigneten Fällen entwickeln wir unsere Bodenpolitik sehr sozial, aber auch im Interesse städtischer Interessen und nachfolgender Generationen weiter. Mit unseren ‚Sozialtarifen‘ für Erbbauberechtigte in Eigenheimen unterstreichen wir, dass wir auf Härtefälle angesichts unserer Bodenwertentwicklung Rücksicht nehmen wollen. Mit nur 1,7 % erhebt Hamburg unter den sieben größten deutschen Städten den niedrigsten Erbbauzinssatz (in den anderen Städten liegen die Erbbauzinssätze für Wohnen zwischen 2,0 % und 5 %).
Meine Empfehlung ist, sich bei konkreten Fragen zu Ihrem Vertrag und zur möglichen Weiterführung an den LIG (https://immobilien-lig.hamburg.de ) zu wenden, um zu klären, welche Möglichkeiten es mit den neuen Regelungen für Sie gibt.
Mit besten Grüßen
Dorothee Martin