Frage an Dorothee Martin von Falk H. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrte Frau Martin,
stimmt es das die von Ihrer Partei heute beschlossenen Änderungen am Grundgesetz auch die Möglichkeit schaffen, Schulen für private Investoren zu öffnen? [1] Wie steht das Land Hamburg dazu? Warum ist das eine gute Idee?
Danke
F. H.
Sehr geehrter Herr H.,
besten Dank für Ihre Frage.
Durch die Grundgesetzänderung wird es dem Bund künftig möglich sein, in kommunale Bildungseinrichtungen zu investieren.
Bund, Länder und Gemeinden investieren zusammengenommen über 120 Milliarden Euro in die Bildung. Knapp 70 Prozent davon schultern die Bundesländer. Dennoch gibt es großen Handlungsbedarf. Die Kreditanstalt für Wiederaufbau schätzt, dass der Investitionsbedarf in unsere Schulen rund 34 Milliarden Euro beträgt. Mit der nun beschlossenen Grundgesetzänderung hat der Bund endlich die Möglichkeit, die Länder und Kommunen finanziell zu unterstützen. Mit den zur Verfügung gestellten Mitteln können Schulgebäude unter anderem saniert und barrierefrei gestaltet werden. Vereinbart sind hierfür in einem ersten Schritt mit dem Kommunalinvestitionsfonds bereits 3,5 Milliarden Euro für die Schulsanierung.
Eine Privatisierung in diesem Bereich gibt es nicht. Die Verwaltungen können allerdings private Unternehmen zur Erledigung von Sanierungsaufgaben heranziehen, wenn sie dies wollen. Auch bisher war es möglich, Investitionsvorhaben seitens der Kommunen mit der Unterstützung privater Unternehmen zu realisieren. Im Detail finden hier die haushaltsrechtlichen Regelungen der Bundesländer Anwendung.
Bei weiteren Fragen bin ich gerne auch unter info@dorotheemartin.de für Sie da.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre Dorothee Martin