
(...) Für bedürftige Selbstständige gibt es bereits eine geringere Mindestbemessungsgrenze, die für das von Ihnen beschriebene Startup infrage käme, ebenso für Empfänger des Gründungszuschusses der Bundesagentur für Arbeit. (...) Allerdings bieten sich vielleicht für die Gründungsphase von Unternehmen noch weitergehende Übergangsregelungen an. (...)