Frage an Dorothee Bär von Markus A. bezüglich Gesundheit
Hallo Frau Bär,
könnten sie mir bitte ihre Inhaltlichen Beweggründe nennen warum sie gegen die Kennzeichnung für Gen-Honig gestimmt haben?
mfg Markus
Sehr geehrter Herr Altmann,
vielen Dank für Ihre Frage nach meinem Abstimmungsverhalten hinsichtlich der Kennzeichnungspflicht für gentechnisch veränderte Pollen in Honig. Ich habe gegen die Kennzeichnung gestimmt, weil dieses Konzept nicht umsetzbar ist: Der Anteil von Pollen im Honig beträgt im Normalfall ca. 0,003 Prozent. Die Nachweisgrenze für GVO in Lebensmitteln liegt bei 0,1 %. Daher würde die Auszeichnung niemals erfolgen. Trotzdem müssten unsere Imker deutliche Zusatzkosten für Analysen tragen, gerade Hobbyimker und kleinere Betriebe wären hier schwer belastet - und das ohne dass auch nur ein Glas Honig anders ausgezeichnet werden würde. Darüber gibt es keine zuverlässigen Analysemethoden, die eine Quantifizierung bei extrem niedrigen Mengen erlauben, wie im Fall von Pollen im Honig. Wird allerdings bei Importhonig grundsätzlich Pollen von nicht zugelassenen GVO-Lebensmitteln festgestellt, darf der Honig ohnehin nicht als Lebensmittel verkauft werden, hier gilt Nulltoleranz.
Ich habe daher gegen einen Antrag gestimmt, der Bürokratie geschaffen hätte, ohne Verbrauchern irgendeinen Nutzen zu bringen.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre Dorothee Bär