Frage an Dorothea Störr-Ritter von Dietmar F. bezüglich Landwirtschaft und Ernährung
Sehr geehrte Frau Stör-Ritter,
in unserer Region beschäftigt das Thema des Anbaus der genmanipulierten Organismen nicht nur die Landwirte. Südbaden ist ein Zentrum der Samenzüchtung für viele Kulturpflanzen.
Die Vorstellungen der CDU in diesem Bereich laufen darauf hinaus, dass der Anbau genveränderter Pflanzen erlaubt wird und das die Haftung für evtl. Schäden nicht vom Verursacher, sondern von einem Fond getragen werden soll.
Wie erklären Sie in diesem Falle die Abkehrung von der sonst von Ihnen propagierten Eigenverantwortung der Unternehmen und des Prinzips der Verursacherhaftung? Wie garantieren Sie dass die Kosten für evtl. Schäden nicht schlussendlich doch vom Steuerzahler getragen werden müssen? Wie garantieren Sie dass Landwirte unbürokratischen Ersatz für Schäden erhalten, die ihnen durch den Anbau von genveränderten Organismen entstehen? Wie Berechnen Sie diese langfristigen und schwer bezifferbaren Schäden, wenn z.B. ein BioLandwirt mit Direktvermarktung seine Produkte nicht mehr als BioWare verkaufen kann und so seine komplette Kundschaft für immer verliert? Oder wenn ein Imker seinen Honig nicht mehr verkaufen kann, weil im Honig genveränderte Pollen nachgewiesen worden sind? Für Bienen sind die Abstandsregelungen doch eindeutig zu gering ... Wie lang sind diese Entschädigungszahlungen geplant? Denn ein BioLandwirt oder Imker, dessen Flächen im "Einzugsgebiet" von Genpollen liegen, kann seine Existenz aufgeben. Ist die Industrie bereit, aus dem Entschädigungsfonds diesem Landwirt eine lebenslange Rente zu garantieren und ihm seinen Hof zum Marktwert abzukaufen, zuzüglich einer Entschädigung für die verlorene Existenz?