Portrait von Dorothea Steiner
Antwort von Dorothea Steiner
Bündnis 90/Die Grünen
• 17.08.2012

(...) Ich meine, dass sich die Einwilligung der Eltern zur religiösen Beschneidung vor allem am Kindeswohl orientieren muss; die Rechte der Eltern sind durch Artikel 2 Abs. (...) Nichtsdestotrotz dürfen religiöse Riten aus unserer Sicht keinesfalls per se Vorrang vor dem Recht eines Kindes auf körperliche Unversehrtheit haben. (...)

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