Frage an Doris Wagner von Marla R. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Werte Frau Wagner,
Ihre Haltung zu Entmietungen?
Wohnungsbegehung Hausverwaltung: Wohnung ist grundzusanieren
1 Tag drauf Abmahnung, 1 ½ Wochen später fristlose Kündigung
Erste Räumungsklage in allen Anklagepunkten gewonnen
Zweite Räumungsklage folgt mit belegbar unwahren Tatsachenbehauptungen.
Anwältin fordert aus finanzieller Not, Beklagte solle selbst Prozesskostenhilfe beantragen.
Dass die meisten Menschen fälschlicherweise annehmen, Prozesskostenhilfe sei gleich Rechtsbeistand, erfährt sie erst später. Weshalb gibt es hier keine Aufklärungspflicht von Rechtswegen?
Richter sagt im Gütetermin sei nicht substantuiert genug vorgetragen, geht auf Beweismaterial (Schriftsätze der Anwältin: Mängelliste mit Belegfotos und Fristsetzung für Ersatzvornahme als auch Zusammenfassung einer zweiter Wohnungsbegehung durch Hausverwaltung) nicht ein, verweigert Prozesskostenhilfe und spricht Räumung aus.
Eine Journalistin meint, die Fachstelle zur Vermeidung von Obdachlosigkeit werde nur bei gesprächsbereiten Vermietern aktiv.
Die Polizei fühlt sich für eine Anzeige wegen Verdacht auf Prozessbetrugs nicht zuständig.
Zwei Anwälte meinen, Anwälte gingen ungern gegen Kollegen oder Richter vor.
In Rechtsforen sind Anwälte sich uneins, ob und in welchem Ausmaß vor Gericht gelogen werden darf.
Frau: aktuell vierte Wohnungsloseneinrichtung
Laut Personal viermal so teuer wie frühere 3-Zimmer-Wohnung
Finanziert auf Kosten der Gemeinschaft
Arbeiten (World Wide Web) in Notunterkünften kaum möglich
Frau hat fast alle ihre Habseligkeiten verloren und sieht ihre Existenz als zerstört an.
Wenn Anwälte vor Gericht lügen dürfen, Beklagte keinen Rechtsbeistand für Waffengleichheit erhalten, Gericht nicht auf Beweismaterial eingeht, wie kann so Recht gesprochen werden? Wer hilft in solchen Fällen?
http://www.sueddeutsche.de/geld/mieter-mobbing-und-entmietung-verniedlichung-des-problems-1.561348