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Frage von Horst M. •

Frage an Ditmar Staffelt von Horst M. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Dr. Staffelt,

ich war einige Jahre im Bereich der Außenwerbung tätig.

U.a. hatte ich Bauanträge gestellt für 15 GF (Großflächen, 3,60x2,60, auch Euro-Format genannt) in der Grade Straße in Neukölln. Diese sollten direkt gegenüber der BSR an einer Mauer angebracht werden.

Obgleich dort solche und auch größere Werbung von anderen Firmen besteht, wurde dieser Bauantrag abgelehnt. Die Werbetafeln würden stören. Aber selbst in der Straßenmitte wurden Tafeln genehmigt.

Ich sehe hier einen klaren Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz und das Recht auf freie Ausübung des Berufes.

Der Bezirksbürgermeister, Herr Buschkowsky, hatte mir anläßlich eines Straßenfestes versprochen, sich darum zu kümmern. Ein Anruf ergab, daß er es "vergessen" hatte. Jedoch war seine Mitarbeiterin so nett, nochmal in der Bauabteilung nachzufragen. Dort wollte man die Tafeln einfach nicht.

Durch solche und ähnliche Entscheidungen beziehe ich jetzt AlgII und werde es wohl aufgrund meines Alters (bin etwa 4 Jahre jünger als Sie) und einer Gehbehinderung wohl auch weiterhin bekommen.

Alleine mit dieser Baugenehmigung könnte ich vermutlich ganz auf die staatliche Unterstützung verzichten.

Ich denke, Sie kennen die Grade Straße und wissen, daß dort ein Industriegebiet steht und solche Tafeln dort eigentlich genehmigt gehören?

Jedoch als Kleinstunternehmer hat man auch in SPD-Bezirken leider keine Unterstützung. Die großen jedoch bekommen fast alles, was sie wollen.

Wird diese Politik von Ihnen und der SPD gestützt?
Oder kann ich auf Ihre Hilfe hoffen?
Meine Adresse und Telefonnummer kann man Ihnen von Abgeordnetenwatch problemlos geben.

Mit freundlichem Gruß
Horst Murken

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Murken,

vielen Dank für Ihre Frage vom 27.10.2008.

Sie wenden sich mit dem Problem der Ablehnung von Bauanträgen an mich. Als Neuköllner Bundestagsabgeordneter gehören die kommunale Stadtplanung, sowie die Genehmigung von Bauanträgen nicht zu meinem Aufgabenkreis. Daher kann ich auch keinen Einfluss auf die Erteilung entsprechender Anträge nehmen, beziehungsweise auch keine Begründungen für die Ablehnung von Bauanträgen geben.
Gleichwohl kenne ich natürlich die Neuköllner Gradestraße und die dort installierten Werbetafeln und bitte Sie für die Klärung des Sachverhaltes sich direkt mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der zuständigen Verwaltung in Verbindung zu setzen. Hier wurde mir auf telefonische Nachfrage versichert, dass die Kolleginnen und Kollegen gerne bereit sind, sich noch mal mit Ihnen intensiv über den entsprechenden Antrag zu unterhalten und ihre Entscheidung zu erläutern. Zuständig ist in Ihrem Fall das Amt für Planen, Bauordnung und Vermessung. Dieses erreichen Sie unter:

Bezirksamt Neukölln
Amt für Planen, Bauordnung und Vermessung
Karl-Marx-Str. 83
12040 Berlin
Telefon: 030-6809-3512/-2407
Fax: 030-6809-2418

E-Mail:stadtplanung@ba-nkn.verwalt-berlin.de

Sollten Sie der Meinung sein, dass das Handeln der Verwaltung nicht korrekt gewesen ist, haben sie natürlich die Möglichkeit dort auch einen Einspruch oder ein Stellungnahme einzureichen. Zudem besteht auch die Gelegenheit eine Eingabe oder Beschwerde an das zuständige Kommunalparlament, die Neuköllner Bezirksverordnetenversammlung, zu senden. Diese richten Sie bitte an:

Bezirksverordnetenversammlung Neukölln
Ausschuss für Eingaben und Beschwerden
Karl-Marx-Str. 83
12040 Berlin

Auch wenn ich zu Ihrem speziellen Fall aus oben geschilderten Gründen keine konkrete Aussage treffen kann, möchte ich Ihnen versichern, dass das Ziel sozialdemokratischer Politik, sowohl im Deutschen Bundestag als auch auf kommunaler Ebene, keinesfalls die Schädigung von Kleinstunternehmern ist. Das Gegenteil ist der Fall. Die SPD hat sich auch in dieser Legislaturperiode aktiv für Kleinunternehmer und Existenzgründer, zum Beispiel mit der Modernisierung des GmbH-Rechts, eingesetzt.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Ditmar Staffelt