Frage an Ditmar Staffelt von Hans M. bezüglich Soziale Sicherung
Sehr geehrter Herr Dr. Staffelt,
ich wende mich mit einem Problem an Sie, von dem einige hundert Studenten jährlich betroffen sein dürften.
Bekanntlich erhalten Studenten wenn sie einen entsprechenden Bedarf geltend machen können, sogenanntes Bafög. Auf dieses Bafög wird die Zahlung einer eventuellen Halbwaisenrente als eigenes Einkommen angerechnet, soweit so gut, sicher berechtigt und zu akzeptieren.
Nun passiert aber folgendes. Die Zahlung der Halbwaisenrente wird mit dem Ende des Abiturs automatisch eingestellt, eine Weiterzahlung (auch rückwirkend ) bei Aufnahme eines Studiums in Aussicht gestellt, nötig dazu ist die Immatrikulationsbescheinigung, die natürlich erst mit Beginn des Studiums vorliegen kann. Daraufhin gibt es für die Sommermonate eine Nachzahlung, die entsprechend dem Zuflussprinzip im Oktober (solange dauert in der regel die Berechnung) mit dem Bafög verrechnet und auf die nächsten 12 Monate umgelegt wird.
Meine konkrete Frage: Sehen Sie eine Möglichkeit, sich für eine Änderung der Gesetzeslage oder der Durchführungsvorschriften stark zu machen, die entweder die Unterbrechung der Zahlung verhindert (dann gibt es keine Nachzahlung) oder die Anrechnung der Nachzahlung auf das Bafög. Den Klageweg zu beschreiten, hat bei einer Summe von 400,- € kaum Sinn. Ich halte die gegenwärtige Vorgehensweise allerdings für höchst ungerechtfertigt. Beachten sie bitte: In Erwartung der Nachzahlung wurde über diesen Betrag zur Bestreitung des Lebensunterhalts ein privates Darlehn aufgenommen, welches nach Erhalt der Nachzahlung zurückzuzahlen war, so dass ihr das Geld in den Monaten des Studiums gar nicht zur Verfügung steht.
Mit freundlichen Grüßen
Hans Metge
Sehr geehrter Herr Metge,
herzlichen Dank für Ihre Frage. Ihr Anliegen und das Problem der nachträglichen Anrechnung Ihrer Halbwaisenrente auf die BaföG-Leistungen kann ich gut nachvollziehen.
Dies ist ein Sachverhalt, der nicht durch analytische Erklärungen, sondern nur durch konkrete Veränderung der Bestimmungen in Ihrem Sinne gelöst werden kann. Ich habe mich daher mit Herrn Jörg Tauss, MdB, dem bildungs- und forschungspolitischen Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, in Verbindung gesetzt. Herr Tauss geht davon aus, dass außer Ihnen noch weitere Studenten und Auszubildende betroffen sein könnten und deshalb eine generelle Regelung herbeigeführt werden sollte.
Sie werden verstehen, dass ich in dieser kurzen Zeit noch keinen Verzug melden kann. Ich werde Sie aber gerne über die weitere Entwicklung in der Sache auf dem Laufenden halten.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Ditmar Staffelt