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Frage von Mathias S. •

Frage an Ditmar Staffelt von Mathias S. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Herr Staffelt,

Sie verweisen, angesprochen auf das Thema Vorratsdatenspeicherung gerne auf ihre "persönliche Erklärung". Doch grade diese persönliche Erlärung zu Ihrem Abstimmverhalten beim Thema Vorratsdatenspeicherung ist beängstigend. Abgesehen davon, dass in diesem Dokument alle Gründe genannt werden, NICHT für das Gesetz zu stimmen, -da ist wohl der innerparteiliche Druck stärker gewesen als das eigene Gewissen- findet sich unter Anderem diese Perle:

"Eine Zustimmung ist auch deshalb vertretbar, weil davon auszugehen ist, dass in absehbarer Zeit eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts möglicherweise verfassungswidrige Bestandteile für unwirksam erklären wird."

Meinen Sie das ernst? Sie gehen davon aus, dass dieses Gesetz verfassungswidrig ist, stimmen allerdings trotzdem zu, da das Bundesverfassungsgericht sowieso alles kassieren wird?

Ich fände es schön, wenn Sie sich in dieser Hinsicht erklären würden.

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Seredzun,

in der persönlichen Erklärung sind auch die Gründe genannt, die für eine Zustimmung sprechen.

Da es sich um eine Erklärung mehrerer Abgeordneter handelt, entspricht nicht jedes Wort meiner Art zu formulieren. Dennoch bleibe ich dabei: Meine Zustimmung ist das Ergebnis eines Abwägungsprozesses. Bereits in früheren Antworten auf Abgeordnetenwatch bin ich auf die Frage der Verfassungsmäßigkeit des Gesetzes eingegangen. Einem Gesetz, das ich für verfassungswidrig halte, würde ich nicht zustimmen. Dennoch kann es Gesetze geben, die von verschiedenen Verfassungsinstitutionen unterschiedlich interpretiert und bewertet werden.

Ich halte es für richtig, darauf hinzuweisen, dass eine endgültige Klärung über die Frage der Verfassungsmäßigkeit des Gesetzes oder einzelner Gesetzesformulierungen ein Weg ist, der mehr Rechtssicherheit für uns alle schafft.

Mit freundlichen Grüßen

Ditmar Staffelt