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Frage von Johannes I. •

Frage an Ditmar Staffelt von Johannes I. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Hr. Staffelt,

leider erst zu spät habe gelesen, dass Sie dem Gesetzesentwurf der Vorratsdatenspeicherung zugestimmt haben.

Mich würde nun sehr interessieren, aus welchen Gründen Sie der Meinung sind, dadurch im Interesse der Wähler und des Volkes gehandelt zu haben?

Mif freundlichen Grüßen,
Johannes Israel

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Israel,

grundsätzlich gilt es in einer Demokratie zwischen dem Wunsch nach grenzenloser Freiheit und dem Wunsch nach grenzenloser Sicherheit abzuwägen. Beides zusammen ist nicht möglich. Umgekehrt bedeutet es aber auch, dass die Freiheit in Gefahr ist, wenn grenzenlose Sicherheit durchgesetzt werden würde.

Als Abgeordneter des Deutschen Bundestages ergibt sich für mich daraus, die richtige Mischung aus Freiheitsrechten und den Wunsch nach Sicherheit zu finden. Ausschlaggebend für meine Entscheidung ist einzig und alleine mein Gewissen, dem ich nach dem Grundgesetz alleine verpflichtet bin. Umfrageergebnisse oder der angebliche Wählerwille, den sowohl Befürworter als auch Gegner der Vorratsdatenspeicherung für sich in Anspruch nehmen, waren in meiner Entscheidung zweitrangig.

Jetzt zur Sache selbst:

Mir ist klar, dass es ein ungewöhnlicher Schritt ist eine persönliche Erklärung abzugeben, die sich kritisch mit der Frage der Vorratsdatenspeicherung und ihrer Verfassungskonformität auseinandersetzt, um ihr gleichzeitig zuzustimmen.

Dennoch halte ich es für opportun, einem Gesetz in Gänze zu zustimmen, auch wenn ich persönlich – im Gegensatz vieler meiner Kollegen – einige Passagen für problematisch halte. Zur Überprüfung dieser Frage haben wir das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe. Dies wird sich allem Anschein nach mit der Verfassungskonformität befassen.

Das Bundesverfassungsgericht entscheidet häufig nicht einstimmig, sondern mit einfacher Mehrheit der Richter. Auch hier zeigt sich ganz deutlich, dass die Verfassungskonformität nicht auf Knopfdruck zu überprüfen ist. Dies gilt erst recht für Abgeordnete, Minister und Ministerialbeamte. Es verwundert also nicht, dass auch bei anderer Gelegenheit unterschiedliche Auffassungen über die Verfassungsmäßigkeit von Gesetzen existieren.

Nun werden wir sehen, was das Bundesverfassungsgericht zu diesem Gesetz sagt, ob und welche Vorschläge es zu einer möglichen Gesetzesänderung vorschlägt.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Ditmar Staffelt