Frage an Ditmar Staffelt von wolfram h. bezüglich Soziale Sicherung
danke für die 1. antwort herr dr.staffelt, habe noch eine frage,wir meine frau und ich sind alg2 empfänger (804,- euro), wird mir dann durch den empfang der 250,00 euro rente (für politisch inhaftierte) das alg 2 gekürzt;
mit freundlichen grüßen
wolfram horn
Sehr geehrter Herr Horn,
eine verbindliche Auskunft kann Ihnen nur Ihre zuständige Landesbehörde geben, da diese Ihre genaue Einkommensgrenze ermitteln muss.
Grundsätzlich gilt bei verheirateten, dass die Einkommensgrenze das Vierfache des Eckregelsatzes nicht übersteigen darf – das sind rund 1.400 Euro. Mit der Höhe Ihres Arbeitslosengeldes II müssten Sie daher deutlich unter der Grenze liegen. Ich gehe daher davon aus, dass bei Ihnen keine Leistungen angerechnet bzw. gekürzt werden.
Bitte haben Sie dafür Verständnis, dass meine Auskunft nicht rechtsverbindlich ist.
Mit freundlichen Grüßen
Ditmar Staffelt