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Frage von Niels K. •

Frage an Ditmar Staffelt von Niels K. bezüglich Wirtschaft

Sehr geehrter Herr Dr. Staffelt,

wie denken Sie über den Beschluss des 2. Korbs der Urheberrechtsnovelle? Insbesondere würden mich hier folgende Punkte interessien:

1. Unsicherheit beim Recht der Privatkopie. Zwar ist diese geduldet aber bis jetzt gibt es immer noch keine eindeutigen Aussagen hierzu.

2. Das Fehlen einer Bagattellklausel im Rahmen der Tauschbörsen, mit der Folge der Kriminalisierung der Schulhöfe. Hierbei würde mich ergänzend interessieren, was Sie zu dem von der Union geforderten Auskunftsrecht ohne Richtervorbehalt für Rechteinhaber denken.

3. Die Behinderung der Forschung durch die Behinderung von Diensten wie Subito, die auf Grund der Urheberrechtsreform Artikel nicht mehr schnell per E-Mail, sondern wieder mit der Post verschicken müssen (wodurch z.B. beim Studenten/Wissenschaftler auch wieder die Arbeit entsteht den Artikel gegebenenfalls einzuscannen und digital zu verarbeiten, damit er in moderne Workflows eingepasst werden kann).
Mal abgesehen davon, dass es vor allen Dingen bei Texten aus dem Ausland teilweise nur schwer möglich ist die entsprechenden vorhandenen Online-Quellen zu nutzen (nicht jeder hat eine Kreditkarte) und dass, dank der Preisstrukturen der Verlage die Forschung über die Maßen verteuert wird (vor kurzem hatte ich hier erst selbst das Problem: 6 Monate warten bis ein Artikel durch meine Universität zur Verfügung gestellt wird oder $10 zahlen mit einer Kreditkarte, die ich nicht besitze, damit mir der Artikel zwei Tage lang zugänglich ist).
Hierzu würde mich auch zusätzlich interessieren ob Sie denken, dass auf Grund solcher Einschränkungen Deutschland als Forschungsstandort gefährdet ist?

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Kobschätzki,

das von Ihnen beschriebene Gesetz des 2. Korbs zur Urheberechtsnovelle wurde am 5 Juli 2007 durch den Deutschen Bundestag beschlossen. Zuvor war bereits im Jahr 2003 der erste Korb der Urheberrechtsnovelle beschlossen worden.

Zu ihrer ersten Frage: Das Gesetz vom 5. Juli 2007 ist meiner Meinung nach sehr deutlich: Es erlaubt weiterhin die private Kopie von technisch nicht geschützten Werken. Die Privatkopie findet dort ihre Grenzen, wo Kopierschutzmaßnahmen eingesetzt werden. Hier gibt es schon seit einiger Zeit ein Verbot von Software, die solche Kopierschutzmaßnahmen umgehen. Konkretisiert wurde das Gesetz in Bezug auf die Tauschbörsen. Hier gilt in Zukunft: Wenn für den Nutzer einer Peer-to-Peer-Tauschbörse offensichtlich ist, dass es sich bei den angebotenen Filmen und Musikstücken um rechtswidrige Angebote handelt, darf er keine Privatkopien davon herstellen.

Nach dem neuen Gesetz sind die Autoren, bzw. die Rechteverwerter dafür zuständig, Ihre Rechte an ihren Werken vor Zivilgerichten einzuklagen. Es droht kein Straf- oder Ordnungsrechteverfahren, so lang es sich nicht um gewerbsmäßiges Raubkopieren handelt. In diesem Fall legt der Rechteinhaber fest, wann es zu einer Unterlassungs- und Schadenersatzforderung kommt. Klar muss sein: Auch das Kopieren in Tauschbörsen verursacht einen wirtschaftlichen Schaden des Rechteinhabers.

Zu Ihren Fragen aus dem Bereich der Wissenschaft und Forschung:

Die Novelle erlaubt es öffentlichen Bibliotheken, Museen und Archiven erstmalig, ihre Bestände an elektronischen Leseplätzen zu zeigen. Damit behalten diese Einrichtungen Anschluss an die neuen Medien. Die Medienkompetenz der Bevölkerung wird gestärkt. Neu ist auch, dass Bibliotheken auf gesetzlicher Basis Kopien von urheberrechtlich geschützten Werken auf Bestellung anfertigen und versenden dürfen, z.B. per E-Mail. Das dient dem Wissenschaftsstandort Deutschland. Die berechtigten Interessen der Verlage werden dadurch gewahrt, dass diese Nutzungsmöglichkeiten bestimmten Einschränkungen unterliegen. So ist die Anzahl der Vervielfältigungen eines bestimmten Werkes, die an Leseplätzen gleichzeitig gezeigt werden dürfen, grundsätzlich an die Anzahl der Exemplare im Bestand der Einrichtung geknüpft. Nur bei Belastungsspitzen darf darüber hinausgegangen werden. Bibliotheken dürfen Kopien per E-Mail nur dann versenden, wenn der Verlag nicht ein offensichtliches eigenes Online-Angebot zu angemessenen Bedingungen bereithält

Bezüglich der Anforderungen von Wissenschaft und Forschung gilt es, aus Sicht der SPD-Fraktion, weitere Veränderungen beim Urheberrecht anzustreben. Zielsetzung ist dabei dem Forschungs- und Universitätsstandort Deutschland auch diesbezüglich bessere Rahmenbedingungen zu ermöglichen. In naher Zukunft werden wir über die Schaffung in einem 3. Korb politisch zu entscheiden haben.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Ditmar Staffelt