Frage an Ditmar Staffelt von Dennis J. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr Dr. Staffelt,
Sie schrieben in Ihrer Antwort zur Vorratsdatenspeicherung:
"Zudem wird darauf hingewiesen, dass (...) [vor dem Bundesverfassungsgericht geklagt] werden kann. Im Falle eines Zweifels an der Rechtmäßigkeit der Richtlinie, wäre die entsprechende Frage dem Europäischen Gerichtshof zur Vorabentscheidung vorzulegen.
Ich halte dies für einen gangbaren Weg."
Bedeutet das, dass Sie es für gangbar halten, eine Richtlinie, an der erhebliche rechtliche Zweifel bestehen, weit früher als nötig und in Teilen deutlich schärfer als von der Richtlinie verlangt in nationales Recht umzusetzen?
Ich weise darauf hin, dass Gerichte generell und insbesondere das Bundesverfassungsgericht nur die wirklich allerletzte Schranke darstellen und es in allererster Linie an Ihnen als Abgeordneter liegt, das Grundgesetz mit seinen Bürger- und Menschenrechten zu schützen. Die Aufgabe des BVerfG ist nicht, diese Rechte unantastbar zu schützen, sondern sicherzustellen, dass der Staat diese Rechte nur in hinnehmbarem Ausmaß einschränkt. (Es muss die Gesetzgeberprärogative respektieren.)
Desweiteren ist es für das BVerfG höchst problematisch bis unmöglich, Europarecht zu verwerfen, weshalb Ihr Einsatz als Abgeordneter hier ganz besonders wichtig ist.
Deshalb hoffe ich sehr, dass Sie sich im Interesse Ihrer Wähler selbst über die rechtliche Zulässigkeit informieren und für eine möglichst geringe Einschränkung des bürgerlichen Freiheiten einstehen werden. Die geringste Einschränkung wäre dabei, wenn der Gesetztesentwurf zunächst verworfen würde, und bereits anhängige Verfahren vor dem EuGH zu erwarten.
Vielen Dank für Ihre Zeit,
mit freundlichen Grüßen,
D. Jansen
Sehr geehrter Herr Jansen,
es steht außer Frage, dass ich mich als Abgeordneter über die rechtliche Zulässigkeit von Gesetzen informiere. Bereits in meinen früheren Antworten habe ich darauf hingewiesen, dass es in der Bundesrepublik Deutschland glücklicherweise eine unabhängige Rechtsprechung gibt. In der Konsequenz kann es daher zwischen den Verfassungsorganen zu unterschiedlichen Einschätzungen der Rechtmäßigkeit von Gesetzen und Richtlinien kommen.
Hinsichtlich der Vorratsdatenspeicherung widersprechen sich unsere Ansichten grundsätzlich nicht. Ich halte es nicht für sinnvoll, Freiheitsrechte zugunsten möglicher Sicherheitsinteressen aufzugeben. Hier halte ich es wie Benjamin Franklin, der sagte, wer bereit ist Sicherheit gegen Freiheit zu tauschen wird beides verlieren.
Ich habe jedoch ebenfalls bereits darauf hingewiesen, dass es sich bei der Vorratsdatenspeicherung um einen auf europäischer Ebene gefundenen Kompromiss handelt, in dem die SPD bereits deutliche Verbesserungen erzielt hat. Mir ist bewusst, dass sich die Regelung der Vorratsdatenspeicherung in einem schwierigen Spannungsfeld zwischen der Verfolgung von Kriminellen und den Rechten der Bürger befinden.
Mit freundlichen Grüßen
Ditmar Staffelt