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Frage von Jens F. •

Frage an Ditmar Staffelt von Jens F. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Hallo Herr Dr. Staffelt,

zu Erst einmal möchte ich mich aufrichtig bedanken, dass Sie sich die Zeit nehmen, auf meine Fragen und Bedenken einzugehen. Es ist mir wichtig, dass ein Vertreter mit mir darüber spricht und ich bin froh, dass Sie sich diese Zeit nehmen.

Zur Verfassungsmässigkeit möchte ich ausführen, dass das Prüfungsrecht des Bundespräsidenten ein eher schwaches Intrument ist, es geht hier vor allem um die Unterzeichnung offensichtlich verfassungswidriger Gesetze - wenn etwas nur fraglich ist, wird das Prüfungrecht bisher abgelehnt.
Wohl aber möchte ich auf das Papier WD 3 - 282/06 des wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages aufmerksam machen, dass meine Sichtweise stützt und ausdrücklich verfassungsrechtliche Bedenken in erheblichem Maße äussert.

Zu dem anderen Punkt: Ist es denn so ,dass Menschen, nur weil Sie auf Hilfstexte zurückgreifen müssen, gleich weniger ernst zu nehmen sind? Natürlich verstehe ich das Problem, wenn jemand vorgefertigte Satzbausteine nimmt, doch deswegen eine Vielzahl von Zuschriften auf "einen Haufen" zu werfen wäre ein Fehler: Die Menschen, die sich eben nicht so gut in Wort und Schrift ausdrücken können, werden hier gegenüber denen, die ihren Willen besser ausdrücken können, doch zu stark benachteiligt? Tatsache ist doch, vorformulierte Texte hin oder her, dass jede Zuschrift am Ende für jemanden steht, der sich des Themas annimmt.

Dabei ist es ja nun so, dass die geplante Maßnahme wirklich alle Bundesbürger trifft - wenn also der Eindruck wirklich vorhanden ist, dass sich eher wenige dafür interessieren, ist das dann nicht Grund zur Sorge und erst Recht Grund zum Handeln?

An diesem Punkt möchte ich ihnen versichern, dass ich als Bürger, und nicht als Instrument eines Verbandes oder einer Partei, schreibe. Ich setze mich in meiner Freizeit aktiv für Bürgerrechte ein.

mfg
Ferner

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Ferner,

meine Aufgabe als Mitglied des Deutschen Bundestages ist es, politische Entscheidungen zu treffen. Grundsätzlich würde ich Gesetzesentwürfen nicht zustimmen, wenn ich erhebliche verfassungsrechtliche Bedenken hätte. Da ich jedoch weder Jurist noch Mitglied des für die Vorratsdatenspeicherung zuständigen Ausschusses bin, greife ich gerne auf die Einschätzung der zuständigen Experten zurück.

Politisch gesehen ist die Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung ein Kompromiss zwischen den Freiheitsrechten des Einzelnen und dem Sicherheitsbedürfnis unserer Gesellschaft. Die SPD hat diesem Kompromiss erst nach erheblichen Bedenken und Nachbesserungen zugestimmt.

Das Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes werte ich nicht als Hilfstext ab. Dennoch verfügen das Bundesministerium für Justiz und das Bundespräsidialamt ebenfalls über sachkundige Juristen. Dennoch kann es bei der Auslegung von Gesetzen unterschiedliche Auffassungen geben. Dies sehen Sie an den Urteilen des Bundesverfassungsgerichtes, in denen die Richter häufig unterschiedlicher Auffassung sind.

Wie Sie korrekt sagen, werden in dem von Ihnen genannten Text des Wissenschaftlichen Dienstes Bedenken geäußert, ob die Richtlinie mit dem Europarecht und dem Grundgesetz vereinbar ist. Es heißt aber auch, diese Einschätzung ändert „nichts an der weiter bestehenden europarechtlichen Pflicht zur Umsetzung der Richtlinie.“ Und, dass eine Abänderung des Inhalts der Richtlinie nur auf europäischer Ebene erlangt werden kann.

Zudem wird darauf hingewiesen, dass – wie ich bereits in einer früheren Antwort schrieb - gegen das Umsetzungsgesetz vor dem Bundesverfassungsgericht mittels Verfassungsbeschwerde, abstrakter Normenkontrolle und konkreter Normenkontrolle vorgegangen werden kann. Im Falle eines Zweifels an der Rechtmäßigkeit der Richtlinie, wäre die entsprechende Frage dem Europäischen Gerichtshof zur Vorabentscheidung vorzulegen.

Ich halte dies für einen gangbaren Weg.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Ditmar Staffelt