Frage an Ditmar Staffelt von Jens F. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Hallo Herr Dr. Staffelt,
vielen Dank für ihre prompte Antwort. Selbstverständlich gehe ich davon aus, dass das BMJ das Gesetz prüft - aber da der Gesetzesentwurf vom BMJ selbst erarbeitet ist, sollte es nicht verwundern, dass dieses den Entwurf als verfassungsgemäß ansieht.
Das BMJ aber ist ein Ministerium, ein Teil der Exekutive. Sie als Abgeordneter müssen dieses Gesetz beschließen. Ist es insofern denn angebracht, sich alleine auf die Ausführungen des BMJ zu verlassen? Ich denke doch, die Abgeordneten sollten selbstständig zu einer Meinung kommen und jedenfalls nicht alleine den Vorgaben des Ministeriums folgen. Insofern wäre ihre Meinung zu dieser, inzwischen ja sehr breit diskutierten Frage, für mich sehr wertvoll - dass es hier um erhebliche Grundrechtseingriffe geht dürfte ja außer Frage stehen.
Natürlich gibt es die Möglichkeiten der Klagen im Rahmen des Art.93 I GG, §13 BverfGG mit seinen vielen Ausgestaltungen - doch sollte es nicht vielmehr das Ziel sein, ein möglicherweise nicht mit dem Grundgesetz zu vereinbarendes Gesetz *vor* seiner Verabschiedung zu prüfen und nicht behelfsweise hinterher? Wünschenswert wäre etwa die Beauftragung eines Gutachtens durch einen Unabhängigen. Sicherlich ist dies nicht immer möglich, dies ist mir klar - bei der geplanten Maßnahme aber sind, und das ist selten, alle Bundesbüger betroffen, so dass ich bei den Abgeordneten auf ganz besonderes Einfühlungsvermögen und eine besondere Auseinandersetzung in der Sache hoffe.
mfg
Ferner
Sehr geehrter Herr Ferner,
neben dem Bundesjustizministerium prüft auch das Bundespräsidialamt die Verfassungsmäßigkeit eines Gesetzes. Der Bundespräsident kann sich bei verfassungsrechtlichen Bedenken verweigern, einen Gesetzesentwurf zu unterschrieben. Dies ist beispielsweise bei der Privatisierung der Flugsicherung geschehen.
Ich selbst bin kein Jurist und verlasse mich daher auf das formale Urteil der Rechtsexperten. Im Zweifelsfall steht der Weg zum Bundesverfassungsgericht offen.
Ob die Frage der Vorratsdatenspeicherung tatsächlich breit diskutiert wird, kann ich nicht nachvollziehen. Zwar erhalte ich in dieser Frage zahlreiche Zuschriften per E-Mail, allerdings werden diese fast alle von ein und denselben Internetseiten generiert und enthalten überwiegend denselben standardisierten Text.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Ditmar Staffelt