Frage an Ditmar Staffelt von Jens F. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sie haben am 11.1.2007 geschrieben
"Abschließend möchte ich Sie darauf hinweisen, dass der Hintergrund der "Vorratsdatenspeicherung" eine Regelung der EU ist, nach der alle Mitgliedsstaaten verpflichtet sind, die "Vorratsdatenspeicherung" bis zum Herbst 2007 umzusetzen. "
Eine solche Richtlinie muss natürlich nur umgesetzt werden, wenn sie mit dem Grundgesetz vereinbar ist. Das heisst, Sie sind der Auffassung, diese Richtlinie ist mit dem Grundgesetz vereinbar und lassen sich an einem anders lautenden Urteil des BVerfG messen?
Sehr geehrter Herr Ferner,
selbstverständlich müssen alle Gesetze, die der Deutsche Bundestag verabschiedet, im Einklang mit dem Grundgesetz stehen. Gesetze müssen sowohl inhaltliche Anforderungen erfüllen, als auch im Einklang mit der Verfassung zustande gekommen sein. Die gilt auch für den Gesetzesentwurf für die so genannte „Vorratsdatenspeicherung“, wenn diese dem Deutschen Bundestag zur Beratung und Verabschiedung vorliegt.
Es ist die Aufgabe des Bundesministeriums für Justiz, die Vereinbarkeit von Gesetzen mit dem Verfassungsrecht, Völkerrecht, Europarecht und Bundesrecht zu überprüfen. Das Justizministerium sieht nach den mir vorliegenden Informationen bei der Wahl der europäischen Rechtsgrundlage als auch bei der verfassungsgemäßen deutschen Umsetzung keine Schwierigkeiten.
Sollte es trotz des Zustandekommens eines Gesetzes Zweifel an seiner Vereinbarkeit mit dem Grundgesetz geben, besteht die Möglichkeit der Normenkotrolle beim Bundesverfassungsgericht.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Ditmar Staffelt