Frage an Ditmar Staffelt von Taner T. bezüglich Innere Sicherheit
Guten Tag,
auf meine Frage zur Ihrem Standpunkt zur Vorratsdatenspeicherung antworteten Sie mir vor einiger Zeit, ich wäre falsch informiert. Ich muss Ihnen leider mitteilen, dass Sie falsch informiert sind.
Was nach der EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung gespeichert werden soll für eine Dauer von 6 Monaten (in Deutschland), können Sie hier lesen:
http://de.wikipedia.org/wiki/Richtlinie_%C3%BCber_die_Vorratsdatenspeicherung#Zu_speichernde_Daten
Natürlich gibt es noch einige andere Möglichkeiten, sich darüber zu informieren worüber man abstimmt.
Zitat: „Wollen Sie mir tatsächlich weiß machen, dass in diesem Fall der Datenschutz für Verbrecher wichtiger sei als der Schutz der Opfer.“
Gegenfrage: Heiligt der Zweck die Mittel?
Außerdem sagen Sie, Zitat: [...]„in diesem Fall der Datenschutz für Verbrecher wichtiger sei [...]„. Nun da die Vorratsdatenspeicherung jeden Staatsbürger der Telefonate führt oder das Internet in irgendeiner Weise nutzt betreffen wird, nehmen sie an das alle Staatsbürger Verbrecher sind, bis ihre Unschuld durch totale Überwachung bestätigt wurde?
Ich finde den Sachverhalt, dass Verdächtige oder Verbrecher überwacht werden können sollten einleuchtend und würde da jedem zustimmen aber das was sie unterstützen wird zu einem Überwachung aller Staatsbürger führen. Das impliziert, dass jeder Staatsbürger unter Verdacht steht, ein Verbrechen begangen zu haben. Ich finde das nicht richtig, aber da Sie die Vorratsdatenspeicherung ja voll unterstützen Sie anscheinend schon.
Ich bitte Sie, nachdem Sie sich informiert haben, mir nochmals zu Antworten.
Mit freundlichen Grüßen
Taner Topal
Sehr geehrter Herr Topal,
über die „Vorratsdatenspeicherung“ bin ich gut informiert. Meine Informationen habe ich aus erster Hand - also von der EU-Kommission und Bundesregierung.
Ich empfehle Ihnen, die von Ihnen genannte Internetseite ausführlich zu lesen. Anbei zwei Zitate, die Sie beherzigen sollten:
„Durch die Harmonisierung (Anm.: nationaler Vorschriften der EU-Nationalstaaten) soll sichergestellt werden, dass die Daten für einen bestimmten Zeitraum zum Zweck der Ermittlung und Verfolgung von schweren Straftaten aufbewahrt werden.“
Und: „Gespeichert werden sollen insbesondere Verkehrsdaten und Standortdaten. Inhaltsdaten – also die Inhalte von E-Mails und Telefonaten – sollen nicht gespeichert werden.“
Ich möchte noch einmal darauf hinweisen, dass ich mir der Problematik, die das Thema beinhaltet, bewusst bin. Die Regelung zur Vorratsdatenspeicherung ist ein Kompromiss zwischen den Freiheitsrechten der Bürger und den Mitteln, die zur Bekämpfung von Terrorismus und Kriminalität erforderlich sind. Auch heute werden Verbindungsdaten zum Beispiel von Telefongesellschaften für drei Monate gespeichert. Andernfalls wäre es nicht möglich, den Kunden eine ordentliche Abrechnung zu zustellen.
Mit freundlichen Grüßen
Ditmar Staffelt