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Frage von werner s. •

Frage an Ditmar Staffelt von werner s. bezüglich Familie

Was werden Sie tun, um Müttern (und Vätern) mit Behinderung eine gleichberechtigte Teilhabe bei der Wahrnehmung ihrer Betreuungs- und Erziehungsaufgaben zu ermöglichen?

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr Schuren,

selbstverständlich soll gewährleistet sein, dass Eltern mit Behinderung Ihren Betreuungs- und Erziehungsaufgaben nachkommen können. Und ich denke, nicht nur, wie sie schreiben, gleichberechtigt, sondern soweit es Ihnen möglich ist. Nichts ersetzt ein enges und positives Eltern-Kind-Verhältnis – dieses ist elementar für die Entwicklung des Kindes und natürlich haben Mütter und Väter mit Behinderung auch das Recht, ihre Elternrolle auszufüllen. Zwar muss immer auch die Verhältnismäßigkeit und Notwendigkeit einzelner Maßnahmen geprüft werden. Aber generell gilt: Es müssen die Bedingungen geschaffen werden, damit Eltern mit Behinderung ihre Erziehungsaufgaben wahrnehmen können.

Selbstverständlich stehen Eltern mit Behinderung sämtliche Förderungen und Unterstützungsmöglichkeiten der Kinder- und Jugendhilfe zur Verfügung. Diese umfassen beispielsweise die Förderung der Erziehung in der Familie, die Übernahme der Kosten für die Kinderbetreuung durch das Jugendamt oder die Möglichkeit eine Haushaltshilfe für die Betreuung und Versorgung der Kinder einzusetzen, wenn die Eltern diese nicht voll bewältigen können. Die Kinder- und Jugendhilfe sind zwar nicht speziell auf Eltern mit Behinderung zugeschnitten, aber sie bietet vielfältige Möglichkeiten der Unterstützung, die wichtig und unerlässlich sind, damit Eltern mit Behinderung ihren Erziehungsaufgaben nachkommen können.

Daneben enthält das neunte Sozialgesetzbuch spezielle Regelungen für Menschen mit Behinderung. Dort ist verankert, dass Menschen mit Behinderung die für Sie notwendigen „Hilfsmittel“ zustehen. Dies bezieht sich in erster Linie auf medizinische Hilfsmittel, umfasst jedoch auch alles, was zur Wahrnehmung von familiären Aufgaben, das heißt vor allem auch der Betreuung der Kinder notwendig ist.

Hinweisen möchte ich noch darauf, dass die SPD geführte Bundesregierung einen Rechtsanspruch auf Arbeitsassistenz für Menschen mit Behinderung eingeführt hat, das heißt, Menschen mit Behinderung können in ihren beruflichen Aufgaben von einem Assistenten unterstützt werden – ein entscheidender Schritt zur Integration in das Berufsleben.

Ich weiß, dass in früheren Zeiten Eltern mit Behinderung häufig per se gewissermaßen als Gefahr für ihre Kinder betrachtet wurden. Hier wollen wir einen deutlichen Mentalitätswechsel und den haben wir vorangebracht. Beispielsweise mit dem Antidiskriminierungsgesetz, dass jede Benachteiligung, unter anderem aufgrund von Behinderung, gesetzlich verbietet. Ich kann Eltern mit Behinderung nur raten, sich darauf zu berufen.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Ditmar Staffelt