Frage an Ditmar Staffelt von armin r. bezüglich Innere Sicherheit
Sehr geehrter Herr Staffelt,
Auch alle Sport- und Privatpilotenpiloten müssen sich neuerdings einer sehr
fragwürdigen, periodischen und zudem kostenpflichtigen
Zuverlässigkeitsüberprüfung (ZÜP) nach dem LuftSiG "freiwillig" durch Antrag unterziehen.
Sind Sie der Meinung, dass ein solcher unglaublicher Globalverdacht
gegen eine bisher völlig unauffällige Bürgergruppe angemessen ist?
Ist das nicht reiner bürokratischer Aktionismus und Populismus auf dem Rücken von unschuldigen Bürgern, die mit all dem nicht das Geringste zu tun haben?
Wird dadurch nicht der rechtstaatliche Grundsatz der Unschuldsvermutung
- und damit unser zentrales Rechtsverständnis - ausgehebelt?
Sollte nicht wenigstens ein gewisser Anfangsverdacht diese ZÜP rechtfertigen?
Es hat weltweit noch nie einen lizenzierten Piloten gegeben, von welchem an Terroranschlag ausging. Es gab aber jede Menge Führerscheinbesitzer und Rucksackträger!!!
Lastwagenfahrer stellen ein viel größereres "Gefahrenkontingent" dar, kommen sie doch problemlos mitten in jede Innenstadt!
Warum werden die nicht zum gläsernern Bürger gemacht,
sondern nur ausgerechnet diese harmlose Minderheit?
Wo ist hier Ihrer Meinung nach das rechsstaatliche Prinzip der Verhältnismäßigkeit noch gegeben?
Werden Sie sich nach Ihrer Wahl für unsere Minderheit einsetzen?
Freiheit und Demokratie und Menschenwürde, werden sie dadurch geschützt,
dass man sie schleichend gegen die Würde des Menschen einfach abschafft?
Welche Antwort hierauf kann ich an unsere Vereinsmitglieder weitergeben?
Mit freundlichen Grüßen
Armin Ruland
Sehr geehrter Herr Ruland,
das Luftsicherheitsgesetz vom 11. Januar 2005 soll, wie Sie wissen, die Bevölkerung in Deutschland vor Terroranschlägen, wie den am 11. September 2001 in den USA de.wikipedia.org/wiki/Terroranschl%C3%A4ge_am_11._September_2001_in_den_USA>, schützen. Ich meine: Der Schutz der Bevölkerung ist ein hohes Gut. Zu Recht erwarten die meisten von uns, dass der Staat alles tut, was in seiner Macht liegt, um Gefahren, wie Terroranschläge, von uns und unseren Familien abzuwenden. Wer das fordert, der muss allerdings auch bereit sein, Einschränkungen seiner Freiheitsrechte hinzunehmen. Der Gesetzgeber des Luftsicherheitsgesetzes hat sich die Abwägung zwischen dem Schutz der Allgemeinheit und den Freiheitsrechten des Einzelnen nicht leicht gemacht. Darüber, ob die vorgesehenen Sicherheitsmaßnahmen, wie er sie für geeignet und erforderlich gehalten hat, in vollem Umfang den Anforderungen des Grundgesetzes entsprechen, wird letztlich das Bundesverfassungsgericht zu entscheiden haben. Ich denke, diese Entscheidung sollten wir erst einmal abwarten. Dann sehen wir weiter.
Mit freundlichem Gruß
i. A. Manuela-Andrea Pohl