Assange veröffentlichte Dokumente, die Kriegsverbrechen aufdecken. Er ist unter unmenschlichen Bedingungen inhaftiert. Setzen Sie sich für seine Freilassung und damit für die Pressefreiheit ein?
Sehr geehrte Herr Wiese,
die Veröffentlichung solcher Dokumente ist Bestandteil des investigativen Journalismus und durch das Recht auf Pressefreiheit gedeckt. Der Journalist Julian Assange befindet sich jedoch seit 2019 im Hochsicherheitsgefängnis Belmarsh in London in Isolationshaft. Die UN definiert Isolationshaft über 15 Tage als Folter.
Dieses Vorgehen verletzt nicht nur grundlegendste Rechte eines Einzelnen, es dürfte auch andere Journalisten davon abhalten, ihr Recht auf freie Meinungsäußerung wahrzunehmen. Rechtsstaatlichkeit & Pressefreiheit – Errungenschaften, auf die wir Europäer zu Recht stolz sind. Im Fall Assange werden sie auf verstörende Weise mit Füßen getreten.
Die Entscheidungsträger sitzen in GB bzw. in den USA. Dieser Angriff auf die Pressefreiheit auf europäischem Boden ist jedoch Grund genug, auf allen politischen Ebenen den größtmöglichen Druck auf diese auszuüben. Wir bitten Sie herzlich um Ihren tatkräftigen Beitrag.
Mit freundlichen Grüßen
FreeAssange Ulm
Sehr geehrte Frau M.,
vielen Dank für Ihre Anfrage. Der menschenrechtspolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, Frank Schwabe, hat sich zum konkreten Fall Assange deutlich positioniert und sowohl seine Sorge zur Situation bekundet als auch eine Begnadigung gefordert. Die genaue Position unseres menschenrechtspolitischen Sprechers können Sie gerne auf der Homepage der Fraktion nachlesen:
https://www.spdfraktion.de/presse/statements/whistleblower-verdienen-schutz-keine-strafen
https://www.spdfraktion.de/presse/statements/begnadigung-assange-geboten
Darüber hinaus setzt sich die SPD-Bundestagsfraktion für den Schutz von hinweisgebenden Personen ein. Uns ist bewusst, dass Whistleblower einen wichtigen Beitrag zur Aufdeckung und Ahndung von Missständen leisten können. Aus diesem Grund haben wir als SPD-Bundestagsfraktion mit unseren Ampel-Koalitionspartnern ein entsprechendes Gesetz in diesem Jahr auf den Weg gebracht – und das nach jahrelanger Blockadehaltung der Union. Für Whistleblower bedeutet das, dass sie sich auf einen rechtlichen Schutzmantel und mehr Rechtssicherheit im beruflichen Umfeld verlassen können, wenn sie Hinweise melden wollen.
Lesen Sie hierzu mehr: https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/hinweisgeberschutz-2064178.
Beste Grüße
Dirk Wiese