Frage an Dirk Wiese von Wilfried M. bezüglich Recht
Sehr geehrter Herr Wiese,
ich bedanke mich für Ihre Antworten von gestern (1).
Leider haben Sie einen Bogen um die folgenden 2 Fragen gemacht, weswegen ich Sie Ihnen noch einmal vorlege:
1.) Spricht -im Zusammenhang mit dem Regelungsgehalt des § 250 StPO- noch
immer etwas gegen die einvernehmliche audiovisuelle Dokumentation des
Untersuchungsgespräches, das ein Beschuldigter mit einem Psychiater im
Rahmen einer Begutachtung -sozusagen als Zeuge in eigener Sache- führt?
2.) Können Sie -anders als ich- einen einzigen Lehrstuhlinhaber der
Psychiatrie und der Psychologie namhaft machen, der -nicht nur mir
unverständliche - Vorbehalte z.B. der Abgeordneten/Ex-Richterin/Ex-Staatsanwältin Dr. iur. Launert (2) gegenüber der Videodokumentation des Untersuchungsgespräches aufgrund nachlesbarer sachkundiger Erwägungen teilt?
Ich bitte nochmals höflichst um vollständige und wahrheitsgemäße Beantwortung beude Fragen.
Mit freundlichen Grüßen
Dipl. med. Wilfried Meißner
Sachverständiger
Facharzt für Anatomie, Psychiatrie und Psychotherapie a.D.
Anti-Korruption . Reformation 2014 e.V.
1) http://www.abgeordnetenwatch.de/frage-778-78575--f465707.html#q465707
2) s. seit 7.2.16 andauerndes Schweigen auf Nachfragen der Frau Neranzakis-Markert: http://www.abgeordnetenwatch.de/dr_silke_launert-778-78618--f450315.html#q450315
Sehr geehrter Herr Meißner,
vielen Dank für Ihre Nachfrage. Ihre Anfrage zum Stand des Gesetzgebungsverfahrens habe ich umfassend beantwortet. Da ich kein Mitglied mehr im Ausschuss für Recht- und Verbraucherschutz bin, bitte ich Sie, sich mit weiteren Detailfragen an meine Kolleginnen und Kollegen der Arbeitsgruppe Recht und Verbraucherschutz der SPD-Bundestagsfraktion zu wenden. Sie finden die Kontaktdaten auf folgender Seite:
http://www.spdfraktion.de/fraktion/arbeitsgruppen/arbeitsgruppe-recht-verbraucherschutz
Beste Grüße
Dirk Wiese