Frage an Dirk Wedel von Michele F. bezüglich Arbeit und Beschäftigung
Guten Tag.
Das Bundesarbeitsgericht in Erfurt hat erklärt, dass jüngeren Beschäftigten im Öffentlichen Dienst mehr Urlaub zusteht. Die Altersstaffel in den Tarifverträgen, die Urlaubstage von 26 für unter 30-jährige sowie 29 Tage für unter 40-jährige und 30 Tage ab 40 Jahren vorsieht, verstößt - so das Bundesarbeitsgericht - gegen das allgemeine Gleichbehandlungsgesetz und ist deswegen unwirksam.
Als Beamter in der Landesfinanzverwaltung würde mich Ihre Position zu einer dem Urteil entsprechenden Anpassung der Urlaubstage interessieren.
Mit freundlichen Grüßen aus der Gartenstadt
Sehr geehrter Herr Franco,
es bedarf bereits vor den Anfang 2013 für die Tarifbeschäftigten der Länder anstehenden Tarifverhandlungen der Vereinbarung einer diskriminierungsfreien Urlaubsregelung, die die Interessen sowohl der Arbeitgeber als auch der Beschäftigten berücksichtigt. Dazu müssen sich die Arbeitgeber und die Gewerkschaften zügig zusammensetzen. Die in diesem Rahmen auszuhandelnde Vereinbarung muss 1:1 auf die Beamtinnen und Beamten übertragen werden.
Mit freundlichen Grüßen
Dirk Wedel