
(...) Für mich ist der springende Punkt schlicht und ergreifend die Frage, ob ein Arzneimittel den Patientinnen und Patienten nachweislich hilft. Wenn der Patientennutzen eines homöopathischen Präparates durch wissenschaftliche Methoden nachgewiesen werden kann, sollte es auch erstattungsfähig durch die Kassen sein. (...)