Frage von Dominik B. • 17.08.2023
Antwort von Dirk-Ulrich Mende SPD • 17.08.2023
Ob die Erkenntnisse schon für einen Verbotsantrag ausreichend sind, ist zu überprüfen und nachzufragen.
Ob die Erkenntnisse schon für einen Verbotsantrag ausreichend sind, ist zu überprüfen und nachzufragen.
Vorgesehen ist, dass bis zum 31.März 2024 eine Arbeitsgruppe einen THC Grenzwertfür das Führen von KFZ im Straßenverkehr vorschlagen soll. Die Festschreibung soll anschließend durch den Gesetzgeber erfolgen.