Frage von Fritz W. • 13.03.2024
Antwort ausstehend von Dirk Spaniel AfD
§ 146 GVG enthält das sog. interne Weisungsrecht. Da die Staatsanwaltschaften der Exekutive angehören, ist nur das externe Weisungsrecht zu beanstanden.
die gesetzliche Regelung für das Verbot von Radarwarngeräten finden Sie in § 23 Abs. 1c StVO:
Viele Gründe sprechen gegen das sogenannte "9-Euro-Ticket"