Frage von Beate F. • 08.10.2024
Antwort ausstehend von Dirk Spaniel parteilos
Bis Oktober 2024 Mitglied der AfD
Der Transport jeder Art von Tieren muss innerhalb des moralisch gebotenen Tierwohls und in Abwägung mit den Interessen der Gesellschaft an verfügbarer Nahrung an Fleisch und weiteren tierischen Produkten erfolgen
Gerne habe ich am Neujahrsempfang des Senders "Auf1" teilgenommen. Dies habe ich als Privatmann getan und werde über Einzelheiten aus Datenschutzgründen keine Auskunft geben.
Ich habe mich für den weiteren Einsatz für das Wohlergehen unseres Landes entschieden
§ 146 GVG enthält das sog. interne Weisungsrecht. Da die Staatsanwaltschaften der Exekutive angehören, ist nur das externe Weisungsrecht zu beanstanden.
die gesetzliche Regelung für das Verbot von Radarwarngeräten finden Sie in § 23 Abs. 1c StVO: