Sehr geehrter Herr MdB Dirk Spaniel, führt der § 146 GVG aus Ihrer Sicht zu mehr Gerechtigkeit oder zu mehr Ungerechtigkeit?
Sehr geehrter Herr J.,
vielen Dank für Ihre Frage.
§ 146 GVG enthält das sog. interne Weisungsrecht. Da die Staatsanwaltschaften der Exekutive angehören, ist das interne Weisungsrecht nicht zu beanstanden. Zu Recht umstritten ist das externe Weisungsrecht, da es geeignet ist, das Legalitätsprinzip in Frage zu stellen. Dadurch können tatsächlich Ungerechtigkeiten entstehen, wenn z.B. das Bundesjustizministerium aus politischen Gründen die Durchführung von Ermittlungen durch Weisung verbieten oder umgekehrt erzwingen würde. Ein weiteres Problem ist, dass der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof politischer Beamter (§ 54 BBG) ist und jederzeit ohne Begründung in den einstweiligen Ruhestand versetzt werden kann. Das Bundesjustizministerium hat rechtlich somit die Möglichkeit, Verfahren zu beeinflussen und könnte Anklageerhebungen verhindern.
Mit freundlichen Grüßen
Dirk Spaniel