Warum wird in den öffentlichen Medien (Radio) vor Geschwindigkeitsmessungen (Blitzern) gewarnt, aber die Nutzung der Warnfunktion im fest eingebauten Navigationsgerät ist verboten?
Ich wohne an einer viel befahrenen Bundesstraße, auf der sich ein Großteil der Benutzer nicht an die Geschwindigkeit hält.
Durch die Veröffentlichung im Radio wird die Geschwindigkeit am Blitzer-Standort so drastisch verringert, dass es schon häufig zu Beinahe-Katastrophen kam. Die Fahrzeugführer fahren mit Vollgas in die Ortschaft, um dann vor dieser Stelle fast eine Vollbremsung hinzulegen, ordnungsgemäß am Blitzer vorbeifahren, um dann wieder Vollgas zu geben.
Alle halbe Stunde wird im Radio auf die Standorte der Blitzer mit Ort, Straße und markantem Bauwerk (Kreuzung, Kirche, Netto, LIDL usw.) hingewiesen.
Werden wir ständig:
- im Einkaufsladen darauf hingewiesen, dass wir nicht stehlen,
- in der Nähe anderer Menschen darauf hingewiesen, dass wir anderen keine Gewalt antun
- im Park darauf hingewiesen dass wir keine Menschen vergewaltigen
dürfen?
Warum verbietet man diese Art der Hinweisgebung über Radio nicht einfach? Ist der Bürger nicht in der Lage sich an Gesetze zu halten?
Sehr geehrter Herr S.,
die gesetzliche Regelung für das Verbot von Radarwarngeräten finden Sie in § 23 Abs. 1c StVO:
"Wer ein Fahrzeug führt, darf ein technisches Gerät nicht betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen oder zu stören. Das gilt insbesondere für Geräte zur Störung oder Anzeige von Geschwindigkeitsmessungen. Bei anderen technischen Geräten, die neben anderen Nutzungszwecken auch zur Anzeige oder Störung von Verkehrsüberwachungsmaßnahmen verwendet werden können, dürfen die entsprechenden Gerätefunktionen nicht verwendet werden."
Ich werde zu einem späteren Zeitpunkt mit meinen Fachkollegen besprechen, wie wir uns dazu positionieren.
Mit freundlichen Grüßen
Dirk Spaniel