Frage an Dirk Landau von Andreas B. bezüglich Umwelt
Sehr geehrter Herr Rulsch
Salzeinleitung in die Werra ist das Thema:
Nach meiner Kenntnis ist es verboten, schädliche Substanzen in offene Gewässer einzuleiten. Demnach ist es für Schiffbetreiber nicht zulässig, Fäkalien aus der Bordtoilette in den Fluß (Weser) abzulassen. Dies sei als Beispiel genannt.
Der Artikel 3 unserer Verfassung sagt im Absatz 1: "Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich".
Genau gesagt: Eine Ausnahme für die Fa. Kali & Salz, deren Aktionnäre und Vorstand ist nicht vorgesehen.
Was für Müller, Meyer oder Schulze verboten ist, gilt auch ohne Wenn und Aber für das Unternehmen Kali & Salz.
Für mich bedeutet das auch, dass alle Gesetze und Verordnungen, die diesen Umstand der Gleichheit nicht berücksichtigen, ohne Bedeutung sind.
Dies wird im Artikel 1, Absatz 3 auch klar und unmissverständlich zum Ausdruck gebracht.
Deshalb kann ich nicht verstehen und akzeptieren, dass ein Regierungspräsident in Kassel, die zuständigen Ministerien in Wiesbaden oder auch ein Verwaltungsgericht diese grundsätzlichen Rechte ausser Kraft setzen will oder kann.
Alle diese Institutionen sind nicht autorisiert, die Verfassug in ihrem Wortlaut und ihrer Bedeutungin Frage zu stellen.
Wie stehen Sie dazu?
MfG.
Andreas Bähr