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Frage von Ingo Z. •

Frage an Dirk Landau von Ingo Z. bezüglich Landwirtschaft und Ernährung

Sehr geehrter Herr Landau,

im MarktSpiegel werden Sie zitiert mit der Aussage: "Damit wird aber nichts verboten, was heute erlaubt wäre. Ich darf in diesem Zusammenhang aber auch darauf hinweisen, dass das Radfahren abseits befestigter Wege im Wald schon nach geltendem Recht (§ 24, Abs. 4 Hessisches Forstgesetz) nicht erlaubt ist." (MarktSpiegel vom 17.07.2012). Dies ist direkt der Standard-Mitteilung aus dem Umweltministerium entnommen worden - haben Sie diese Aussage nachgeprüft? Geht dies tatsächlich aus §24(4) HForstG, §14BundesWaldgesetz sowie der 2.DVO zum §24 HForstG hervor? Wie breit muss ein Weg sein, damit er mit dem Fahrrad befahren werden darf (siehe 2.DVO)?

Des weiteren stellt sich die Frage, wo ich in Hessen das "dichte Netz an ausgezeichneten Wegen für Mountainbike-Sportler" finde - bislang bin ich im Odenwald oder Taunus nicht fündig geworden, da hier meist nur breite Forststraßen als MTB-Routen ausgeschildert werden.

Da diese Fragen Ihnen bereits über die Kommentarfunktion des MarktSpiegels gestellt wurden, aber bislang nicht beantwortet wurden - wünsche ich mir hier eine doch deutlich schnellere und ausführlichere Antwort.

Mit freundlichen Grüßen
Ingo Zoller

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