
(...) Einzelne Abgeordnete haben keinen Einfluss auf die konkrete Petition (hier handelt nur die Petentin oder der Petent) oder auf die konkrete Bearbeitung. Letztlich entscheidet der Petitionsausschuss. Das ist auch richtig so, da das Petitionsrecht den Bürger*innen die Möglichkeit gibt ihre Vorstellungen vorzutragen, würde dies durch Abgeordnete beeinflusst oder gar nach Wertigkeit eingeschätzt wäre das sinnwidrig. (...)