Frage an Dirk Heidenblut von Markus S. bezüglich Gesundheit
Sehr geehrter Herr Abgeordneter Heidenblut
ich wende mich an Sie in Ihrer Funktion als Mitglied im Gesundheitsausschuss des Bundestages.
Weshalb ist die Petition 90088 bzgl. Homöopathie u.a. Heilmethoden noch nicht veröffentlicht?
Wie stehen Sie selbst und Ihre SPD- Fraktion zur Abschaffung der Kostenübernahme für Homöopathie u. ä.?
Ich bin sehr besorgt, weil ich als Patient auf meine Selbstheilungskräfte setze und mich deshalb gern kostengünstig homöopathisch behandeln lasse, mit sehr guten Erfahrungen!
(Ohne homöopathische Mittel wären mir mehrere Zähne gezogen worden, die ich jetzt glücklicherweise noch besitze).
Über eine Antwort von Ihnen würde ich mich sehr freuen.
Mit freundlichen Grüßen
M. S.
Lehrer
Sehr geehrter Herr S.,
nach Rücksprache mit dem Sekretariat des Petitionsausschusses des Deutschen Bundestages kann ich Ihnen mitteilen, dass derzeit die Veröffentlichung der Petition 90088 geprüft wird. Diese erfolgt nach festgelegten Kriterien. Sobald eine Entscheidung für oder gegen eine Veröffentlichung vorliegt, wird der/die Petent*in schriftlich informiert.
Derzeit wird im Zuge des parlamentarischen Gesetzgebungsverfahrens zum Terminservice- Versorgungsgesetz (TSVG) das Verbot von Wahltarifen für Homöopathie der Krankenkassen diskutiert. Dieser Passus wird auch in der von Ihnen genannten Petition adressiert. Die Erfahrung zeigt, dass diese speziellen Wahltarife nur sehr wenig angenommen werden. Ein mögliches Verbot dieser Wahltarife bedeutet jedoch nicht, dass die gesetzlichen Krankenkassen künftig die Kosten für homöopathische Therapieverfahren nicht mehr übernehmen. In separaten Satzungsleistungen können die Krankenkassen auch weiterhin besondere Angebote machen, die über den gesetzlichen Leistungskatalog hinausgehen.
Grundsätzlich setzt sich die SPD-Bundestagsfraktion dafür ein, dass die Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen nach evidenzbasierten und wissenschaftlich-fundierten Kriterien erfolgen. Ich persönlich erkenne an, dass homöopatische Verfahren Menschen helfen können, finde aber für eine Erstattung aus Kassenleistung müssen sie sich den gleichen Kriterien einer evidenzbasierten Studie unterwerfen wie andere Verfahren auch.
Mit freundlichen Grüßen,
Dirk Heidenblut