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Dirk Heidenblut
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Frage von Jochen G. •

Frage an Dirk Heidenblut von Jochen G. bezüglich Gesundheit

Sehr geehrter Herr Heidenblut,

Vielen Dank. Gestatten Sie mir eine Nachfrage.

Sie sagen, ein ".Krebsbeauftragter.wäre auch, schon wegen der vielen, sehr unterschiedlichen Krebserkrankungen, gar nicht sinnvoll und leistbar.".

In Analogie zum Transplantationsbeauftragten,

".Er muss auf Intensivstationen hinzugezogen werden, wenn Patienten nach ärztlicher Beurteilung für eine Spende in Betracht kommen. Es gibt ein Zugangsrecht zu Intensivstationen. Er muss alle erforderlichen Informationen zur Auswertung des Spenderpotenzials erhalten." https://www.aerztezeitung.de/politik_gesellschaft/organspende/article/975068/bundeskabinett-neuregelungen-organspende-besiegelt.html ,

der sozusagen in Eigenregie alle gesundheitlichen Daten eines Patienten unabhängig von dessen Erkrankung auswerten darf und muss und ihn im Ereignisfall dann zur Explantation in Körperbestandteile https://www.gesetze-im-internet.de/tpg/BJNR263100997.html melden muss, kann dieses Vorgehen, prinzipiell, auch auf einen "Krebsbeauftragten" übertragen werden.

Es gibt unterschiedliche Ursachen für einen Hirntod, z.B. Gehirnblutung oder Herzinfarkt (Jahresbericht 2017 der DSO), die diagnostiziert und dann in genannter Weise "behandelt" werden, und es gibt auch, wie sie sagen "..ganz unterschiedliche Krebsarten.." und damit auch unterschiedliche Ursachen, die nicht nur zum Hirntod sondern zum (richtigen) Tod des Menschen führen. Ein "Krebsbeauftragter" könnte dann nicht zum Tod des Patienten verfahren (s.o.), sondern im Gegenteil, ihm die wirksamsten Therapieformen zum Lebenserhalt (nicht Tod) zukommen lassen.

Z.B. anstatt der Weiterleitung zum Explantationsteam, Weiterleitung zu einer auf die Behandlung von Lungenkrebs spezialisierten Spezialklinik.
Minister Spahn spricht von früherer Früherkennung und besseren Therapien https://twitter.com/jensspahn/status/1092749468796178434

Werden Sie einen interfraktionellen Antrag im Bundestag zur verpflichtenden Einführung eines "Krebsbeauftragten" stellen?

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr G.,

der Transplantationsbeauftragte stellt nicht den Tod fest, er muss
insoweit auch nicht die Todesarten kennen oder gar bestimmen. Hier geht
es um die Transplantation, also ganz viel formale Fragen. Das ist mit
Krebspatienten - oder wie Sie es wohl gerne hätten möglichen
Krebspatienten - überhaupt nicht vergleichbar. Und wenn sich Ihre
Anfrage auf die Intensivstation, also eine Station eines Krankenhauses,
bezieht, hier sind wir im Regelfall kaum im Zeitrahmen der Früherkennung
einer Krebserkrankung. Die für eine solche Erkennung nötigen
diagnostischen Maßnahmen sind entweder Teil des Behandlungsprozesses im
Rahmen der intensivmedizinischen Betreuung, oder, wie schon ausgeführt,
viel zu komplex um mal eben von einem Beauftragten, dann noch mit der
Überleitung in die womöglich richtige Weiterbehandlung, geleistet zu
werden. Wichtig ist vielmehr, dass die Krebsfrüherkennung, auch in
anderen Behandlungssituationen, Teil der ärztlichen Grundausbildung ist
und damit, unabhängig von Spezialist*innen erfolgt und zu dem genannten
Resultat - dann Überführung in die genaue Diagnostik und entsprechende
Behandlung - führt.

Mit freundlichen Grüßen,

Dirk Heidenblut

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