Frage an Dirk Fischer von Jan D. bezüglich Recht
Sehr geehrter Herr Fischer,
wie ich sehe, unterstützen Sie den Gesetzentwurf des Herrn Guttenberg, das Fernmeldegeheimnis aufzuheben. Dazu meine Fragen:
Wieso sieht der Gesetzentwurf Rechtsprechung durch das BKA vor? Warum urteilt kein Richter wie früher, ob ein Internetangebot den §184b StGB verletzt, sondern das BKA (also Rechtssprechung durch die Exekutive)?
Den Inhalteanbietern, denen das BKA vorwirft, Sie verstössen gegen das StGB , wird kein rechtliches Gehör eingeräumt, wie es in Rechtsstaaten üblich ist. Statt dessen bleibt die Verurteilung des BKA geheim und keiner kann sich gegen wehren. Warum?
Es sollen Aufzeichnungen zur Strafverfolgung gemacht werden, obwohl die "Täter" gar nicht wissen, dass sie sich strafbar machen könnten, weil das Urteil des BKA geheim bliebt? Wieso wird der Rechtsgrundsatz aufgegeben, dass nur strafverfolgt wird, was vorher als strafbar verkündet wurde?
Warum besteht Herr Guttenberg darauf, dass Kinder in Schulen und Beamte in Behörden freien Zugang zu dem Material haben sollen, dass das BKA als Kinderpornografie qualifiziert hat? Was bezweckt die CDU mit der Kinderpornografieversorgung für Schulen wie Sie Herr Guttenberg im Gesetzentwurf vorgeschlagen hat?
Das ja auch die Möglichkeit besteht, die Kinderschänder und Distributoren rechtsstaatlich zu verfolgen (z.B. in dem einfach das Angebot für alle, also auch für Kidner an Schulen, am Server vom Netz genommen wird) bin ich etwas irritiert und würde mich freuen, wenn Sie mir die Gründe der CDU nennten, viele rechtsstaalichen Grundprinzipien plötzlich aufzugeben.
Ich danke Ihnen
Mit freundlichen Grüßen
Jan Dark
Sehr geehrter Herr Dark,
vielen Dank für Ihre Frage zur Bekämpfung der Kinderpornographie im Internet.
Auf die Fragen in Zusammenhang mit dem Gesetzentwurf zur Bekämpfung der Kinderpornographie habe ich bereits ausführlich geantwortet. Insoweit möchte ich auf meine Antwort auf die Frage von Herrn Schmidt vom 23.04.2009 verweisen.
Bei weiteren Fragen sollten Sie sich künftig an den für Sie zuständigen Abgeordneten Ihres Wahlkreises in Berlin wenden, da dieser für Ihre Anliegen zuständig ist und Sie im Deutschen Bundestag vertritt.
Mit freundlichen Grüßen
Dirk Fischer