Frage an Dirk Fischer von Detlev T. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr Fischer,
auch ich habe eine Nachfrage zu Ihrer Antwort auf die Frage von Herrn Schwanke. Sie schreiben dort: "Das BKA trägt dafür auch die Verantwortung und Haftung". Das haben Sie wahrscheinlich dem Arbeitsentwurf vom 25.3.2009 entnommen, wo als §2(4b) BKA-Gesetz dieses noch vorgesehen war. Mir ist jedoch aufgefallen, dass diese Regelung in dem nun vom Kabinett beschlossenen Entwurf nicht mehr vorhanden ist. Die ursprünglich als §2(4a) und §2(4c) BKA-Gesetz vorgesehenen Regelungen wurden zu §8a(1) bzw. §8a(8) Telemediengesetz. Der §2(4b) BKA-Gesetz, der die Haftungsübernahme durch das BKA für gesperrte legale Seiten betraf, ist hingegen ersatzlos entfallen.
Werden Sie sich im Gesetzgebungsprozess im Bundestag dafür einsetzen, dass die Haftung durch das BKA für solche Fälle doch noch in das Gesetz geschrieben wird?
Vielen Dank für Ihre Antwort
Detlev Tietjen
Sehr geehrter Herr Tietjen,
vielen Dank für Ihre Frage zur Bekämpfung der Kinderpornographie im Internet.
Das Kabinett hat den Entwurf des Gesetzes am 22.04.2009 beschlossen, der nunmehr im Rahmen der parlamentarischen Beratungen eingehend geprüft und ggf. modifiziert wird. Der endgültige Wortlaut des Gesetzentwurfs steht mithin noch nicht fest.
Die vereidigten Beamten des BKA werden die Listen gewissenhaft erstellen. Die Beamten sind an die Gesetze gebunden und unterliegen einem hohen Maß interner Kontrolle. Sollte es in Einzelfällen zu Irrtümern kommen, kann sich jeder an das BKA wenden. In Streitfällen steht der Rechtsweg als externer Kontrollmechanismus offen. Nicht zu vergessen ist die Kontrolle durch unabhängige Medien.
Bei weiteren Fragen sollten Sie sich künftig an den für Sie zuständigen Abgeordneten Ihres Wahlkreises in Frankfurt wenden, da dieser für Ihre Anliegen zuständig ist und Sie im Deutschen Bundestag vertritt.
Mit freundlichen Grüßen
Dirk Fischer