Frage an Dirk Fischer von Christian S. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr Fischer,
mit Sorge verfolge ich die Bemühungen von Frau von der Leyen, in Deutschland sog. Internetsperren für Kinderpornographie zu etablieren.
Wie Sie vielleicht auch bereits den Medien entnehmen konnten, ist die von Frau von der Leyen geplante Kontrolle des Internets in keiner Weise zielführend. Stattdessen wird aus meiner Sicht unter dem Vorwand, man würde etwas gegen Kinderpornographie unternehmen, eine staatliche Medienzensur eingeführt.
Da die Sperren keiner richterichen Aufsicht unterliegen, wird hier auch auf gröbste Art gegen das Prinzip der Gewaltenteilung verstoßen.
Ich bin kein Jurist, aber aus meiner Sicht ist das ganze Vorhaben ein Widerspruch zu Artikel 5 (1) unseres Grundgesetzes. Auch das Argument des Jugendschutzes kann her nicht gelten, denn anstatt aktiv gegen die Verursacher und die Verbreitung von Kinderpornographie vorzugehen, soll nur der Zugriff gesperrt werden - aus den Augen, aus dem Sinn.
Ich möchte an dieser Stelle nicht sämtliche Argumente wiederholen, das haben andere getan, die dies zudem sehr gut auf den Punkt gebracht haben. Daher hier nur ein Verweis auf einige Onlineartikel zu diesem Thema:
http://www.heise.de/ct/Die-Argumente-fuer-Kinderporno-Sperren-laufen-ins-Leere--/artikel/135867
Vor dem Hintergrund der anstehenden Wahlen, möchte ich von Ihnen lediglich wissen, wie Sie zu dieser Thematik stehen und ob Sie ebenfalls die Internetsperren befürworten.
Als steuerpflichtiger Bürger möchte ich darüber hinaus wissen, warum ein so massiver Eingriff in die Grundrechte binnen weniger Wochen durchgepeitscht werden kann, während man ein Jahr vor der Wahl verkündet, dass man unmöglich noch die Steuergesetzgebung reformieren könne, weil dafür die Zeit zu knapp sei.
Mit freundlichen Grüßen,
Christian Schwanke
Sehr geehrter Herr Schwanke,
haben Sie vielen Dank für Ihre Frage zu den sog. Internetsperren für Kinderpornografie.
Auch im Internet hat die Freiheit ihre Grenzen. Wenn Kinderpornographie verbreitet wird, hat auch im Internet zu gelten, was wir als Gesellschaft weder dulden noch tolerieren dürfen.
Ein Blick in die polizeiliche Kriminalstatistik zeigt, dass sich die Verbreitung von Kinderpornografie in 2007 mehr als verdoppelt hat (111%). Die wachsende Nachfrage nach Kinderpornografie fordert eine Kraftanstrengung des Gesetzgebers, den Zugang soweit wie möglich zu blockieren. Es ist absolut richtig, dass die Bundesfamilienministerin ihren Blick auf den Schutz dieser Kinder lenkt und gemeinsam mit ihren Kabinettskollegen und den Internetanbietern Zugriffssperren im Internet durchsetzt. Das so genannte Accessblocking ist in anderen europäischen Ländern bereits sehr erfolgreich und kann auch in Deutschland eingesetzt werden. Deutschland sollte bei der Bekämpfung der Kinderpornografie im Internet kein Nachzügler sein.
Eine Sperrung der Kinderpornographie im Internet zur staatlichen Medienzensur zu erklären, ist für mich nicht nachvollziehbar.
Die Zugriffssperren sollen ausschließlich für das Thema Kinderpornografie im Internet gelten. Kinderpornografie ist im Internet gut abgrenzbar. Das Bundeskriminalamt recherchiert die gefährlichen Seiten, stellt eine Liste zusammen und gibt diese verschlüsselt an die Provider. Das BKA trägt dafür auch die Verantwortung und Haftung. Die Provider setzen lediglich die Technik um. Für die Internetwirtschaft ist dies eine Chance, sich positiv darzustellen und beim Kampf gegen Kinderpornografie ein Zeichen zu setzen.
Mit freundlichen Grüßen
Dirk Fischer