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Dirk Fischer
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Frage von Uwe S. •

Frage an Dirk Fischer von Uwe S. bezüglich Gesundheit

Guten Tag Herr Fischer,

da ich die letzten Jahre freiberuflich tätig war (aus dem Angestelltenverhältnis herausgedrängt) und zuletzt gar keine Tätigkeit mehr ausgübt habe, steht mir nur ein kleine Rente zu.
Von dieser muß ich jetzt meine Krankenkasse und die Pflegeversicherung bezahlen. Da bleiben ca. € 400 übrig.
Jetzt zu der Frage: Wer beschließt eigentlich, daß die Anwartschaften meiner privaten Krankenkasse verfallen?
Ich konnte die Beiträge nicht mehr bezahlen und nun sind alle Anwartschaften weg.
Wenn jetzt alle Krankenversicherungpflichtig sind, wer soll den diese Beitäge zahlen können? Mit Pflege, bei mir fast €600
Mein Beitrag heute wäre sicher niedriger, wenn die Anwartschaften nicht per Gesetz mir vorenthalten werden.
Was für ein Unsinn!

Herzliche Grüße
Uwe Schlösser

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Schlösser,

haben Sie vielen Dank für Ihre Frage zur Anwartschaftsversicherung.

Eine Anwartschaft ist eine privatrechtliche Vereinbarung zwischen Ihnen und Ihrer Versicherungsgesellschaft. Sie sieht vor, dass die ursprünglichen Rechte und Pflichten der Partner des Versicherungsvertrages ruhen, dass der Versicherer aber zusichert, nach der Anwartschaftszeit wieder zu den alten Bedingungen Versicherungsschutz zu gewähren, wenn der Versicherungsnehmer für die Zwischenzeit einen stark reduzierten Anwartschaftsbeitrag zahlt.

Der Beitrag ist so bemessen, dass die Verwaltungskosten gedeckt sind und die Altersrückstellungen weiterhin aufgebaut werden können, damit nach der Anwartschaftszeit die Versicherung zum Beitrag nach dem ursprünglichen Eintrittsalter fortgeführt werden kann.

Die eigentliche Anwartschaftsversicherung ist damit eine spezielle Tarifgestaltung Ihrer Versicherung, die bewirken soll, dass weit im voraus ein bestimmter Versicherungsschutz ab einem späteren Zeitpunkt zugesagt wird, auch wenn sich der Gesundheitszustand des Versicherten nach Abschluss des Vertrages, aber vor Beginn der eigentlichen Versicherungspflicht verschlechtert. Wenn die Beiträge zur Anwartschaftsversicherung nicht mehr gezahlt werden, so kann die Versicherungsgesellschaft den privatrechtlichen Versicherungsvertrag kündigen mit der Folge, dass auch die Anwartschaft entfällt. Dies ergibt sich, wie gesagt, nicht aus einem Gesetz oder einem Beschluss, sondern aus dem mit Ihrer privaten Krankenkasse geschlossenen
Versicherungsvertrag.

Mit freundlichen Grüßen

Dirk Fischer